Notwendige Verteidigung und Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren dargestellt an ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen

Main description: Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Rohne, Ines
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2011, 2011
Series:Schriften zum Prozessrecht
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Rohne, Ines 
245 0 0 |a Notwendige Verteidigung und Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren  |h Elektronische Ressource  |b dargestellt an ausgewählten Ermittlungsmaßnahmen  |c von Ines Rohne 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2011, 2011 
300 |a (292 S.) 
502 |a Freie Univ., Diss.--Berlin, 2011 
505 0 |a Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren; A. Verteidigerbeiordnung nach der StPO und der EMRK; B. Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren nach der Rechtsprechung des BGH; I. Entscheidungen des 1. Strafsenats; 1. BGHSt 46, 93 ff.; 2. BGHSt 47, 172 ff.; 3. BGH NStZ 2004, 450 f.; 4. BGH StV 2006, 566 f.; 5. BGH StV 2006, 567 f. 
505 0 |a C. Fehlerquellen 
505 0 |a Einleitung - Teil 1: Grundlagen: Recht auf Verteidigerbeistand nach der Strafprozessordnung - Recht auf Verteidigerbeistand nach der Europäischen Menschenrechtskonvention - Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren - Teil 2: Verteidigerbeiordnung am Beispiel ausgewählter Ermittlungsmaßnahmen: Beschuldigtenvernehmung - Zeugenvernehmung - Identifizierungsgegenüberstellung - Augenscheinseinnahme, insbesondere Tatrekonstruktion - Sachverständigenauswahl - Zusammenfassung und Ergebnis - Teil 3: Verfahrensrechtliche Aspekte: Verfahren der Verteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren - Beweisverwertungsverbot als Folge von Verstößen gegen die Bestellungs- oder Belehrungspflicht - Schlussbetrachtung - Anhang, Literatur- und Sachwortverzeichnis 
505 0 |a Zeugenvernehmung; A. Rechtsgrundlagen; B. Verfahrensprägende Bedeutung 
505 0 |a Grundlagen; Kapitel 1: Recht auf Verteidigerbeistand nach der Strafprozessordnung; A. Recht auf Verteidigerbeistand aus 137 Abs. 1 S. 1 StPO; B. Rechtsstellung und Aufgaben des Verteidigers; C. Notwendige Verteidigung; I. Sinn und Zweck notwendiger Verteidigung; II. Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung; 1. Katalog des 140 Abs. 1 StPO; 2. Generalklausel des 140 Abs. 2 S. 1 StPO; a) Schwere des Tatvorwurfs; b) Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; c) Verteidigungsunfähigkeit; 3. Sonderregelungen; III. Wahl- und Pflichtverteidigung 
505 0 |a Verteidigerbeiordnung am Beispiel ausgewählter Ermittlungsmaßnahmen; Kapitel 1: Beschuldigtenvernehmung; A. Rechtsgrundlagen 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b ZDB-54-DH  |a Duncker & Humblot eBooks 2007- 
490 0 |a Schriften zum Prozessrecht 
500 |a Description based upon print version of record 
856 4 0 |u http://elibrary.duncker-humblot.de/9783428535842/1  |x Verlag  |3 Volltext 
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520 |a Main description: Das Ermittlungsverfahren stellt heute den entscheidenden Verfahrensabschnitt dar. Fehler der Strafverfolgungsorgane und Mängel der Verteidigung können später kaum noch korrigiert werden. Eine Verteidigung, die effektiv und wirksam sein soll, muss bereits in der Phase des Verfahrens einsetzen, in der die "Würfel fallen". Eine Verteidigerbeiordnung erst im Hauptverfahren kommt zu spät, wenn wesentliche Beweiserhebungen bereits im Ermittlungsverfahren stattfanden. Aus einer am Recht auf Beweisteilhabe als Teil eines fairen Verfahrens i.V.m. dem Recht auf effektive und wirksame Verteidigung orientierten Auslegung der §§ 140, 141 StPO ergibt sich der Anspruch des unverteidigten Beschuldigten auf Verteidigerbeiordnung bereits im Ermittlungsverfahren, wenn ein gewichtiger Tatvorwurf vorliegt und verfahrensprägende Ermittlungsmaßnahmen stattfinden, bei denen dem Beschuldigten und / oder einem Verteidiger Mitwirkungsrechte zustehen. Das betrifft insbesondere die Beschuldigtenvernehmung, die Zeugenvernehmung, die Identifizierungsgegenüberstellung, die Augenscheinseinnahme und Tatrekonstruktion sowie die Sachverständigenauswahl