Bewertungsgesetz

Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heißt, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsgüter für Zwecke ihrer Besteuerung in...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Teß, Wolfgang
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Gabler Verlag 1993, 1993
Edition:2nd ed. 1993
Series:Gabler-Studientexte
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heißt, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsgüter für Zwecke ihrer Besteuerung in Geld umzurechnen. Nach § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung muß deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsgüter, die nicht in Geld bestehen, müssen daher, um Bemessungsgrundlage für eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedrückt werden. Die Nützlichkeit eines Wirtschaftsguts für die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand für verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschätzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit muß deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen. Die Regeln, nach denen die Sachgüter in Geld umgerechnet werden, nennt man Bewertungsvor­ schriften. Sie legen den Bewertungsgegenstand, den Bewertungsmaßstab, die Bewertungsmethode und den Bewertungszeitpunkt fest und regeln auch, für welche Steuern sie gelten
Physical Description:III, 76 S. online resource
ISBN:9783663137375