Krasser sozialer Wandel

Schaubilder, Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Quellennachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 . . Bibli...

Full description

Bibliographic Details
Corporate Author: SpringerLink (Online service)
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden VS Verlag für Sozialwissenschaften 1994, 1994
Edition:1st ed. 1994
Series:Kieler Beiträge zur Politik und Sozialwissenschaft
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Schaubilder, Tabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Quellennachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 . . Bibliographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 10 A Gesellschaften am Ende Übergang zum Untergang Skizze eines makrosoziologischen Prozeßmodells 1 der Katastrophe 1. Die Katastrophe als gesellschaftlicher Prozeß Will der Jurist als Beamter oder Richter entscheiden, so hält er sich an seine Rechtsnormen und sucht die Tatbestände darunter zu bringen.
Bei ihr hat er es nie mit abgeschlossenen Tathandlungen (punktuellen Ereignissen) zu tun, sondern mit einer andauern­ den Verzwirnung von Ursachen und Folgen, welch letztere z. T.
Die Normen sind ihm das Gegebene, und wollen sich die Geschehnisse dem nicht so leicht einordnen, desto schlimmer für sie. Entschieden wird doch-und daß er nicht so gerecht dabei sein kann, wie er vielleicht möchte, schreibt er weder in den Bescheid noch in das Urteil. Vieles Verwaltungs-oder Justizbrauchtum verrät allerdings, daß den Juristen diese ihre Grenzen nicht unbewußt sind. Und ge­ rade bei einer "Katastrophe" kann hier leicht fehlentschieden werden. Wenn die beamtischen und juristischen Sitten - die Instanzenzüge etwa, oder die Standesmoral - hier nicht aushelfen, hört man sich vielleicht sogar beim So­ ziologen um. Wie geht nun dieser vor? Als Soziologe ist er mit einer Definition von "Katastrophe" nicht so schnell bei der Hand, das liegt an einem Alarmzeichen und an der Materie insgesamt. Das Warnzeichen ist der heimlichen Forderung an diesen Beitrag zuent­ nehmen: Erkläre mir das Entsetzliche an der Katastrophe! Die Materie ist: die Gesellschaft.
Physical Description:267 S. 14 Abb online resource
ISBN:9783663105589