Methodenlehre der Rechtswissenschaft

Der Titel dieses Buches muß nach einigen Richtungen hin eingeschränkt werden. Sein Gegenstand ist die "dogmatische" Rechtswissenschaft mit Einschluß der richterlichen Fallbeurteilung; nicht sind es die Methoden der Rechtshistorie, der Rechtssoziologie und der vergleichenden Rechts­ wissens...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Larenz, Karl
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1960, 1960
Edition:1st ed. 1960
Series:Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Der Titel dieses Buches muß nach einigen Richtungen hin eingeschränkt werden. Sein Gegenstand ist die "dogmatische" Rechtswissenschaft mit Einschluß der richterlichen Fallbeurteilung; nicht sind es die Methoden der Rechtshistorie, der Rechtssoziologie und der vergleichenden Rechts­ wissenschaft. Ferner ist mit der "Rechtswissenschaft" ein bestimmter Typus derselben gemeint, der Typus, der sich in der deutschen Rechts­ wissenschaft unserer Zeit darstellt. Es ist das eine Rechtswissenschaft, die sich vornehmlich am Gesetz, oder doch am "Rechtssatz" orientiert, nicht am vorentschiedenen Fall. Daran ändert es auch nichts, daß die richterliche Fallbeurteilung bei uns heute eine andere Stellung als früher einnimmt. Sie erscheint nämlich in der Gegenwart nicht mehr nur als eine einfache "Subsumtion", sondern als ein vielfaltiger gedanklicher Prozeß, dessen Ergebnis auch den Inhalt des Rechtssatzes nicht unbe­ rührt läßt. Davon wird ausführlich zu sprechen sein. Schließlich ist die Darstellung der Methoden vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, am Zivilrecht orientiert. Das liegt natürlich an der Fachrichtungdes Verfassers. Es ist aber auch nicht ohne sachliche Bedeutung. Irre ich nicht, so ist die methodische Bewegung auf dem Gebiete des Zivilrechts heute am stärk­ sten. Das liegt einmal daran, daß sich hier der "Positivismus" länger als auf anderen Gebieten gehalten hat; ferner an der näheren Berührung mit den Methoden des "Fallrechts" in der Nachkriegszeit. Das Bedürfnis nach methodischer Klärung ist daher im Zivilrecht besonders dringlich. Die Methodenlehre einer Wissenschaft ist deren Reflexion auf ihr eigenes Tun. Sie will aber die in der Wissenschaft angewandten Methoden nicht nur beschreiben, sondern auch verstehen, d. h
Physical Description:XI, 381 S. online resource
ISBN:9783662284100