Urheber- und Verlagsrecht

Die deutschen Urheberrechtsgesetze sind überaltert. Wer den heuti­ gen Stand des Urheberrechts darstellen will, muß neben den Gesetzen die Fortbildung in Rechtsprechung und Schrifttum, die Arbeiten an der Urheberrechtsreform, die typische Vertragsgestaltung und nicht zuletzt das internationale Recht...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Ulmer, Eugen
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 1951, 1951
Edition:1st ed. 1951
Series:Abteilung Rechtswissenschaft
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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505 0 |a § 78 Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche -- § 79 Die Strafbestimmungen des Urheberrechts. Buße -- 9. Kapitel. Angrenzende und verwandte Rechte -- § 80 Das Schutzrecht an Lichtbildern -- § 81 Das Schutzrecht an Schallvorrichtungen -- § 82 Der Schutz der ausübenden Künstler und des Regisseurs -- § 83 Verwandte Persönlichkeitsrechte -- Nachtrag 
505 0 |a § 1 Vom Urheberrecht im allgemeinen -- § 2 Vom Gegenstand des Urheberrechts -- § 3 Urheberrechte und angrenzende Rechte -- § 4 Technische Schutzrechte. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz -- § 5 Verhältnis zum Wettbewerbsrecht -- § 6 Der Schutz der geistigen Arbeit. Verhältnis zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht -- § 7 Schrifttum des Urheberrechts -- 1. Kapitel. Die Grundlagen -- I. Geschichte und Rechtsquellen -- II. Das Urheberrecht in der Rechtslehre. Grundfragen des Urheberrechts -- 2. Kapitel. Die Werke der Literatur und der Kunst -- § 16 Die Werke und das Gesetz -- § 17 Gemeinsame Schutzvoraussetzungen -- § 18 Die Werke der Literatur -- § 19 Die Werke der Tonkunst und der bildenden Kunst -- § 20 Die Filmwerke -- § 21 Bearbeitungen -- § 22 Werkverbindungen und Sammelwerke -- § 23 Der Werktitel -- § 24 Veröffentlichung und Erscheinen -- 3. Kapitel. Der Urheber -- § 25 Urheber und Urheberbezeichnung -- § 26 Urheberschaftsvermutungen. Fiktionen --  
505 0 |a § 27 Miturheberschaft -- § 28 Die Rechte am Film und ihr Träger -- 4. Kapitel. Der Inhalt des Urheberrechts -- I. Die Benutzungsrechte -- II. Die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse -- III. Das Folgerecht -- 5. Kapitel. Die Schutzdauer -- § 49 Der Grundsatz der zeitlichen Begrenzung -- § 50 Berechnung der Schutzfrist -- § 51 Die gemeinfreien Werke. Schranken der Gemeinfreiheit ? -- 6. Kapitel. Rechtsnachfolge und Zwangsvollstreckung -- I. Das Urheberrecht im Erbgang -- II. Verfügungen über die Benutzungsrechte -- III. Verfügungen über persönlichkeitsrechtliche Befugnisse -- IV. Zwangsvollstreckung und Konkurs -- 7. Kapitel. Der Verlagsvertrag und sonstige Urheberrechtsverträge -- I. Verlagsvertrag und Verlagsrecht -- II. Sonstige Urheberrechtsverträge -- 8. Kapitel. Folgen der Urheberrechtsverletzung -- § 75 Allgemeines.Zivil- und Strafverfahren -- § 76 Der Abwehranspruch. Unterlassungs- und Beseitigungsklage -- § 77 Vernichtungsanspruch und Übernahmerecht --  
653 |a Civil law 
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653 |a Civil Law 
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520 |a Die deutschen Urheberrechtsgesetze sind überaltert. Wer den heuti­ gen Stand des Urheberrechts darstellen will, muß neben den Gesetzen die Fortbildung in Rechtsprechung und Schrifttum, die Arbeiten an der Urheberrechtsreform, die typische Vertragsgestaltung und nicht zuletzt das internationale Recht berücksichtigen. Da die Rechtsentwicklung im Flusse ist, ist die systematische Dar­ stellung erschwert. Gleichwohl erscheint sie mir als wichtig und ange­ sichts der Wiederaufnahme der Arbeiten an der Urheberrechtsreform als vordringlich. An verschiedenen Stellen des Buches, insbesondere bei der Lehre von Form und Inhalt der Werke und von der urheberrecht­ lichen Verfügung, habe ich mir die Frage vorgelegt, ob nicht mono­ graphische Untersuchungen vorauszuschicken seien. Aber das Interesse am Abschluß der Gesamtdarstellung schien mir, trotz des dadurch be­ dingten Zwanges zur Kürze, zu überwiegen. Ein vollständiges Bild vom Urheberrecht läßt sich nur gewinnen, wenn auch das Urhebervertragsrecht einbezogen wird. Daß dabei das Verlagsrecht den breitesten Raum einnimmt, liegt in der Natur der Sache. Neben dem Verlagsvertrag müssen aber auch die Aufführungs­ verträge, die Wahrnehmungsverträge, die mit Verwertungsgesellschaften geschlossen werden, die Verträge im Filmwesen, in der bildenden Kunst usf. berücksichtigt werden. Trotz der Verschiedenheit der einzelnen Vertragstypen gibt es gemeinsame Regeln, deren Herausarbeitung auch für die Deutung des Verlagsrechts wichtig ist. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Herbst 1950 berücksichtigt. Literatur, die während der Drucklegung erschienen ist, ist im Nachtrag vermerkt. Heidel berg, im Januar 1951. E. ULMER. Inhaltsverzeichnis. Einleitung