Arbeitsrecht

1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbei...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Götz, Hilmar
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Vieweg+Teubner Verlag 1976, 1976
Edition:1st ed. 1976
Series:Das moderne Industrieunternehmen
Subjects:
Law
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne daß sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbständige Handwerker, frei praktizierende Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, frei schaffende Künstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Fürsorgezög­ linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begründung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, daß die Bezeichnung "Arbeitsrecht" sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. • Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein größeres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher überhaupt nicht oder nicht erschöpfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schließung von Gesetzeslücken und die Rechtsfortbildung in den Händen der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts
Physical Description:X, 154 S. online resource
ISBN:9783322938008