Treue- und Sorgfaltspflichten im englischen und deutschen Gesellschaftsrecht GmbH-Geschäftsführer versus Director der Private Limited Company

"Missmanagement" von Führungskräften ist ein populärer Begriff, mit dem sich Presse, Fachliteratur und Rechtsprechung bereits intensiv auseinandersetzen. Dabei ist rechtlich immer die Erfüllung der Treue- und Sorgfaltspflichten der Leitungsorgane zu hinterfragen und anhand des durch Rechts...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Torwegge, Christoph
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Gabler Verlag 2009, 2009
Edition:1st ed. 2009
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer eBooks 2005- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a "Missmanagement" von Führungskräften ist ein populärer Begriff, mit dem sich Presse, Fachliteratur und Rechtsprechung bereits intensiv auseinandersetzen. Dabei ist rechtlich immer die Erfüllung der Treue- und Sorgfaltspflichten der Leitungsorgane zu hinterfragen und anhand des durch Rechtsprechung und Gesetze vorgegebenen Rahmens zu überprüfen. Die jüngsten Entscheidungen des EuGH verpflichten dazu, nicht nur das deutsche Gesellschaftsrecht zu beachten, sondern auch einen Seitenblick auf die anderen europäischen Rechtsordnungen zu richten, nachdem die nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften in Deutschland als rechtsfähig anzuerkennen sind. Die englische Private Company Limited by Shares bietet sich wegen ihrer Häufigkeit in Deutschland für einen Vergleich mit der GmbH an. Welche Pflichten erhebt der deutsche und der englische Rechtskreis von den Leitungsorganen ihrer Kapitalgesellschaften und wie stellen sie die Pflichterfüllung sicher? Bestehen strukturelle Unterschiede zwischen der Limited und der GmbH? Diese Fragen beantwortet Christoph Torwegge im Wege des systematischen Rechtsvergleichs, in dem sowohl die Rechtslage in England vor und nach deren Reform dargestellt und dann mit der deutschen Rechtslage verglichen wird. Er zeigt Sanktionen und Durchsetzung der Pflichten auf und setzt sich kritisch mit den Regeln beider Rechtsordnungen auseinander