Die Vereinbarkeit von Militärgerichten mit dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1 AMRK und Art. 14 Abs. 1 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen militärgerichtliche Strafverfahren gegen Zivilpersonen. Die Frage, inwiefern solche Verfahren mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar sind, beschäftigt internationale Spruchkörper und Gremien seit längerem. Prüfungsmaßstab sind drei Konventionen: die E...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Bucherer, Jeanine
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 2005, 2005
Edition:1st ed. 2005
Series:Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer eBooks 2005- - Collection details see MPG.ReNa
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300 |a XVIII, 308 S.  |b online resource 
505 0 |a Hintergründe zur Militärgerichtsbarkeit -- Militärgerichte als „Gerichte“ im Sinne der Verträge -- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Militärgerichten -- Recht auf den zuständigen Richter — Grenzen militärstrafgerichtlicher Zuständigkeit -- Besondere Probleme im Kontext von Ausnahmezuständen -- Zum Schluß ein Ausblick -- Nachtrag: Die Vereinbarkeit der US-Militärkommissionen mit Art. 14 Abs. 1 IPBPR -- Summary 
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520 |a Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen militärgerichtliche Strafverfahren gegen Zivilpersonen. Die Frage, inwiefern solche Verfahren mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar sind, beschäftigt internationale Spruchkörper und Gremien seit längerem. Prüfungsmaßstab sind drei Konventionen: die EMRK, die AMRK und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Arbeit systematisiert zunächst die vorhandene Spruchpraxis. Sie geht sodann der Frage nach, ob es ein Recht auf ein zuständiges Gericht gibt bzw. wie sich ein solches Recht konstruieren lässt. Ausführungen zu besonderen Problemen im Kontext von Ausnahmezuständen und eine Betrachtung der U.S.-amerikanischen Militärkommissionen im Nachtrag runden die Analyse ab