Die Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds nach § 100 Abs. 5 AktG. Ein Paradigmenwechsel im Aktienrecht

Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Unabhängigkeit", sondern...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Nowak, Claudia
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2010
Edition:1st ed
Series:Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Unabhängigkeit", sondern auch hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschrift. -- Die Autorin behandelt in ihrer Arbeit zunächst die Bedeutung des Unabhängigkeitspostulats für das Aktienrecht. Die durch das BilMoG eingeführte Vorschrift bewirkt nach ihrer Auffassung einen Paradigmenwechsel im Recht des Aufsichtsrats. Während bislang Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern kein Bestellungshindernis auslösten, fordert § 100 Abs. 5 AktG nun explizit die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied. Kern der Ausführungen ist jedoch die Auslegung des Rechtsbegriffs "Unabhängigkeit", der zwar durch den detaillierten Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) vorkonturiert wurde, dennoch hierzulande, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Großaktionär und im Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, erhebliche Fragen aufkommen lässt. -- Darüber hinaus behandelt Claudia Nowak die für die Praxis besonders relevante Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht in diesem Fall die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ist daher zu empfehlen, die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen aus dem Weg zu gehen