Hirnbild und "Lügendetektion" Zur Zulässigkeit der Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Strafverfahren mittels hirnbildgebender Verfahren

Diskutierte man bisher über "Lügendetektion" im Strafverfahren, ging es dabei fast immer um den Polygraphentest. Dieses Verfahren der Glaubwürdigkeitsbegutachtung hat sich in Deutschland jedoch nie durchgesetzt: Erst hielt der BGH es für menschenwürdewidrig, gut 40 Jahre später dann für &q...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Seiterle, Stefan
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2010
Edition:1st ed
Series:Schriften zum Prozessrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 01908nmm a2200289 u 4500
001 EB000314962
003 EBX01000000000000000113847
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 ||| ger
020 |a 9783428531714 
100 1 |a Seiterle, Stefan 
245 0 0 |a Hirnbild und "Lügendetektion"  |h Elektronische Ressource  |b Zur Zulässigkeit der Glaubwürdigkeitsbegutachtung im Strafverfahren mittels hirnbildgebender Verfahren  |c Stefan Seiterle 
250 |a 1st ed 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2010 
300 |a 303 p. 
653 |a Lügendetektion 
653 |a Strafverfahrensrecht 
653 |a Hirnforschung 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b ZDB-54-DH  |a Duncker & Humblot eBooks 2007- 
490 0 |a Schriften zum Prozessrecht 
028 5 0 |a 10.3790/978-3-428-53171-4 
776 |z 9783428531714 
856 4 0 |u https://elibrary.duncker-humblot.com/9783428531714  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 340 
520 |a Diskutierte man bisher über "Lügendetektion" im Strafverfahren, ging es dabei fast immer um den Polygraphentest. Dieses Verfahren der Glaubwürdigkeitsbegutachtung hat sich in Deutschland jedoch nie durchgesetzt: Erst hielt der BGH es für menschenwürdewidrig, gut 40 Jahre später dann für "völlig ungeeignet". Stefan Seiterle beleuchtet nun das Potential neuer Verfahren, besonders der Kernspintomographie, und stellt dabei alte und neue Fragen vor allem zur rechtlichen Zulässigkeit der "Lügendetektion". Denn weder mit dem pauschalen Abstempeln als menschenwürdeverletzend noch mit einer knappen Unbedenklichkeitsbescheinigung lässt sich der Komplexität der Fragestellung gerecht werden. Tatsächlich gibt es im Ergebnis keine eindeutige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit; ein sich in akuter "Not" befindlicher Angeklagter muss sich indes mittels eines tauglichen "Lügendetektors" entlasten dürfen