Feindstrafrecht - Eine kritische Analyse

Der auf Günther Jakobs zurückgehende Begriff des Feindstrafrechts hat in den letzten Jahren zunehmend an Aktualität gewonnen und ist aus der Debatte um die Gewichtung von sich widersprechenden Sicherheits- und Freiheitsinteressen im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren kaum noch wegzudenken, gera...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Morguet, Geraldine Louisa
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2009
Edition:1st ed
Series:Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Der auf Günther Jakobs zurückgehende Begriff des Feindstrafrechts hat in den letzten Jahren zunehmend an Aktualität gewonnen und ist aus der Debatte um die Gewichtung von sich widersprechenden Sicherheits- und Freiheitsinteressen im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren kaum noch wegzudenken, gerade wenn brisante und medienwirksame Bereiche wie die Anti-Terror-Gesetzgebung oder das Sexualstrafrecht betroffen sind. -- Geraldine Morguet analysiert zunächst den Begriff des Feindstrafrechts, indem das zugrunde liegende Theorienmodell und die äußeren Merkmale herausgearbeitet werden. In einem zweiten Schritt wird das geltende Strafrecht (auch anhand von Beispielen aus Kriminalpolitik und Rechtsprechung) auf übereinstimmende Eigenschaften untersucht. Dabei belegt nicht zuletzt der anschließende Vergleich mit ausländischen Rechtssetzungsentwicklungen (v. a. Kolumbien, GB), dass sich der Strafgesetzgeber auch zukünftig kaum der Einbeziehung tendenziell "feindstrafrechtlicher" Maßnahmen verwehren wird. Schließlich wird herausgestellt, dass Feindstrafrecht z. T. durchaus zweckerfüllend, also geeignet und erforderlich sein kann, bestimmte Kriminalitätsbereiche effektiv zu bekämpfen. Dagegen richtet sich die nachfolgende Prüfung der Verhältnismäßigkeit selbstverständlich nach den Schranken, die das Grundgesetz dem strafrechtlichen Regelungsinstrumentarium vorgibt. Daraus folgt nicht nur die Unvereinbarkeit des Feindstrafrechts mit grundlegenden Verfassungsprinzipien, sondern auch, dass die Jakobssche Konstruktion, soweit sie über die bei ihm benannten Merkmale hinausgeht, sich nicht mit dem tatsächlich praktizierden Recht deckt. Damit bleibt das Modell eben im Wesentlichen theoretisch, auch wenn es sonst durchaus geeignet ist, die mit der gegenwärtigen Maschinerie von Bekämpfungs- und Sicherheitsgesetzgebung einhergehenden Gefahren eindringlich vor Augen zu führen