Summary: | Bereits vor mehr als zehn Jahren begannen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das neue Medium Internet für ihre Angebote zu nutzen. Die politische und rechtliche Diskussion um die Zulässigkeit dieser Internet-Aktivitäten ist bis heute nicht verstummt. -- Jörn Witt führt zunächst kurz in die wesentlichen technischen Rahmenbedingungen ein, um sodann das einfache Recht, das deutsche Verfassungsrecht sowie das europäische Regelungsregime als Maßstab an öffentlich-rechtliche Online-Aktivitäten anzulegen. Schwerpunkte sind dabei insbesondere die Zuordnung zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie auf europarechtlicher Ebene die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Beihilferegime sowie der Dienstleistungsfreiheit. Der Verfasser macht dabei deutlich, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Internet als Betätigungsfeld offen stehen muss, gleichzeitig aber Grenzen aus der besonderen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwachsen
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