Summary: | Beim Bau oder Erwerb von Immobilien hängt die Nutzung des höchstmöglichen Vorsteuerpotenzials sowohl von der optimalen Zuordnungsentscheidung als auch von dem geeigneten Maßstab für die Vorsteueraufteilung ab. Diese Entscheidungen sind idealerweise schon vor Ergehen der ersten Eingangsrechnungen zu treffen, um die von der Finanzverwaltung geforderte Frist für die ordnungsgemäße Dokumentation nicht zu versäumen. Die Darstellung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei unterschiedlicher Grundstücksnutzung steht im Mittelpunkt dieses Kompaktwissens. Je nachdem, ob man bei der Vorsteueraufteilung den EU-Vorgaben oder den unterschiedlichen Theorien der deutschen Rechtsprechung bzw. Verwaltung folgt, kann mehr oder weniger Vorsteuer geltend gemacht werden. Hier finden Sie die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn sich Änderungen bei der Grundstücksnutzung ergeben, müssen die Vorschriften zur Vorsteuerberichtigung beachtet werden. Anhand von Beispielen erfahren Sie, wann und wie eine Berichtigung erfolgen muss und welche Vereinfachungsregeln es gibt
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