Summary: | Im Privatrecht wird man an ganz unterschiedlichen Stellen mit der Frage konfrontiert, welche Anforderungen an die Bestimmtheit von Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen zu stellen sind – und zwar im Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, bei Gestaltungsrechten, im Sachenrecht sowie im Rahmen der Übertragung von Forderungen, aber auch im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren. Vor dem Hintergrund, dass derartige Fragen in den verschiedenen Teilrechtsgebieten vornehmlich isoliert voneinander betrachtet werden, lotet die Studie aus, ob sich ein einheitlicher Bestimmtheitsgrundsatz im Privatrecht ausmachen lässt. / »Principle of Certainty in German Private Law«: In German Private Law, one is confronted in very different places with the question of what requirements are to be placed on the certainty of legal transactions (substantive law) and acts before courts (procedural law). Against the backdrop that such questions are primarily considered in isolation from each other in different areas of law, this study examines whether a uniform principle of certainty can be identified in German Private Law
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