Summary: | Die Figur des Beauftragten der Bundesregierung existiert bereits seit den 1950er Jahren. Sie erfreut sich in den letzten Jahrzehnten einer steigenden Beliebtheit, wenn auch mangels gesetzlicher Regelungen viele Unklarheiten über sie bestehen. Die Arbeit untersucht und analysiert daher ausgehend von den phänotypischen Erscheinungsformen der bisherigen Regierungsbeauftragten ihre Rechtsgrundlagen, ihr Rechtsverhältnis sowie ihre Funktionen, Aufgaben und Befugnisse, um eine Begriffsdefinition der Figur des Beauftragten der Bundesregierung herauszuarbeiten. Auf Basis dieser Begriffsdefinition wird die Verfassungsmäßigkeit der Institution beleuchtet. Im Fokus stehen dabei die Implikationen, die die zumeist weisungsfreie Ausgestaltung der Rechtsfigur sowie deren Tätigkeit ohne rechtliche Grundlage im demokratischen Rechtssystem haben. Davon ausgehend wurde nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf geforscht und so eine praktikable Ausgestaltungsvariante herausgearbeitet. / »The Federal Government Commissioner. Institution, Constitutionality and Need for Regulation«: Based on the phenotypes of previous federal government commissioners, the study examines and analyses their legal foundation, their legal status as well as their functions and competences in order to develop a conceptual definition of the figure of the federal government commissioner. The focus is also on the implications of the mostly independent organisation of the federal government commissioner and its lack of a legal basis in the democratic system
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