Gläubigerschädigung

Die Verletzung schuldrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Nichterfüllung von Verträgen, ist nach heutigem Verständnis grundsätzlich kein strafwürdiges Unrecht. Ein Schuldnerstrafrecht gab und gibt es freilich dennoch. Sein Terrain beschränkt sich auch keineswegs auf das Arbeits- und Insolve...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Popp, Andreas
Format: eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2014
Edition:1. Aufl.
Series:Jus Poenale
Subjects:
Online Access:
Collection: Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa
Description
Summary:Die Verletzung schuldrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Nichterfüllung von Verträgen, ist nach heutigem Verständnis grundsätzlich kein strafwürdiges Unrecht. Ein Schuldnerstrafrecht gab und gibt es freilich dennoch. Sein Terrain beschränkt sich auch keineswegs auf das Arbeits- und Insolvenzstrafrecht, sondern reicht möglicherweise noch weiter - von der Verletzung der Unterhaltspflicht über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bis hin zum Betrug. Auf der Grundlage einer Normentheorie, die subjektive Gläubigerrechte und Straftatbestände unmittelbar miteinander verknüpft, untersucht Andreas Popp die Erfassung gläubigerschädigenden Verhaltens durch das deutsche Strafrecht seit dem RStGB 1871 und die dogmatischen und rechtstheoretischen Problemstellungen, die sich damit verbinden.
The author deals with historical and dogmatic aspects as well as aspects of legal theory in discussing criminal liability for causing to harm to ones creditors in German criminal law.
Andreas Popp behandelt die Erfassung gläubigerschädigenden Verhaltens durch das deutsche Strafrecht aus historischer, rechtstheoretischer und dogmatischer Perspektive. Diese basiert auf der Grundlage einer Normentheorie, die das subjektive Recht des Gläubigers in den Mittelpunkt stellt und sodann mit einzelnen Tatbeständen verknüpft.
Die Verletzung schuldrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Nichterfüllung von Verträgen, ist nach heutigem Verständnis grundsätzlich kein strafwürdiges Unrecht. Ein »Schuldnerstrafrecht« gab und gibt es freilich dennoch. Sein Terrain beschränkt sich auch keineswegs auf das Arbeits- und Insolvenzstrafrecht, sondern reicht möglicherweise noch weiter - von der Verletzung der Unterhaltspflicht über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort bis hin zum Betrug. Auf der Grundlage einer Normentheorie, die subjektive Gläubigerrechte und Straftatbestände unmittelbar miteinander verknüpft, untersucht Andreas Popp die Erfassung gläubigerschädigenden Verhaltens durch das deutsche Strafrecht seit dem RStGB 1871 und die dogmatischen und rechtstheoretischen Problemstellungen, die sich damit verbinden.
Harm to Creditors.
Item Description:EBS Rechtswissenschaft 2023
EBS Rechtswissenschaft 2021
EBS Rechtswissenschaft 2024
Rechtswissenschaft 2013-2015
PublicationDate: 20141024
EBS Rechtswissenschaft 2022
EBS Rechtswissenschaft 2025
Retro-Paket-eBook-collection bis 2015
Physical Description:XVIII, 421 Seiten
ISBN:9783161532788