Summary: | Das Recht der Personengesellschaften hat lange Zeit keine gesetzlichen Neuerungen erfahren. Die Regelungen zur GbR finden sich im BGB, das aus dem Jahr 1900 datiert. Hierauf basieren auch die Regelungen zur OHG und KG, die sich im HGB - ebenfalls aus dem Jahr 1900 - finden. Rechtliche Veränderungen ergaben sich nur aus der Rechtsprechung, sodass ein schneller Überblick immer schwieriger wurde. Der Bundestag hat Ende Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Mit dem MoPeG, welches zum 01.01.2024 in Kraft treten wird, kommen diverse Neuerungen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG), sowie auf Freiberufler und insbesondere auch mittelständisch geprägte Unternehmen zu. Übersichtlicher und internationaler soll die deutsche Gesellschaftslandschaft werden z. B. durch ein neu eingeführtes Register für Personengesellschaften. Auch eine Sitzwahl im Ausland soll künftig möglich sein. Auch Umwandlungen von der GbR hin zu anderen Rechtsformen sollen künftig erleichtert werden. Das Kompaktwissen verschafft Ihnen einen Überblick über die Neuerungen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
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