Summary: | Die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie treffen private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Die zum Teil umfangreichen Aufgabenstellungen ergeben sich direkt aus der Richtlinie. Dass der deutsche Gesetzgeber es nicht geschafft hat, rechtzeitig das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf den Weg zu bringen, ist bedauerlich und führt dazu, dass viele Fragen im Detail noch offen sind. Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung und eine Information darüber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aber nicht aufgeschoben werden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweise auf Rechtsverstöße erfolgen können, ohne dass der Hinweisgebende Sanktionen fürchten muss. Hierfür müssen interne Meldekanäle eingerichtet und Verantwortliche bestimmt werden, die die Hinweise entgegennehmen und Folgemaßnahmen in die Wege leiten. Da das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein wird, werden auch Beraterinnen und Berater verstärkt mit Anfragen hierzu konfrontiert. Lesen Sie im Kompaktwissen alles zu den wesentlichen Inhalten der Richtlinie und den zwingend notwendigen Aufgaben und Gestaltungsalternativen zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems. Sie erhalten außerdem wertvolle Tipps zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz
|