Zustimmung als negatives Tatbestandsmerkmal Dekonstruktion der Zweiteilungslehre und Rekonstruktion einer einheitlichen Zustimmungsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung subjektiver Wirksamkeitshindernisse

Seit mehr als 60 Jahren unterscheidet die deutsche Strafrechtslehre zwischen Einwilligung und Einverständnis. Beide Rechtsfiguren entfalten ihre Wirkung auf verschiedenen Deliktsebenen und sind verschieden hohen Anforderungen unterworfen. Diese Zweiteilung der Zustimmung mag zwar der Tradition entsp...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Holznagel, Sascha
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2019
Edition:1st ed
Series:Schriften zum Strafrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02748nmm a2200313 u 4500
001 EB002118661
003 EBX01000000000000001257523
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 221020 ||| ger
020 |a 9783428556724 
100 1 |a Holznagel, Sascha 
245 0 0 |a Zustimmung als negatives Tatbestandsmerkmal  |h Elektronische Ressource  |b Dekonstruktion der Zweiteilungslehre und Rekonstruktion einer einheitlichen Zustimmungsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung subjektiver Wirksamkeitshindernisse  |c Sascha Holznagel 
250 |a 1st ed 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2019 
300 |a 393 p. 
653 |a Unrecht 
653 |a Rechtsgut 
653 |a Willensmängel 
653 |a Einverständnis 
653 |a Einwilligung 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b ZDB-54-DH  |a Duncker & Humblot eBooks 2007- 
490 0 |a Schriften zum Strafrecht 
028 5 0 |a 10.3790/978-3-428-55672-4 
776 |z 9783428556724 
856 4 0 |u https://elibrary.duncker-humblot.com/9783428556724  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 340 
520 |a Seit mehr als 60 Jahren unterscheidet die deutsche Strafrechtslehre zwischen Einwilligung und Einverständnis. Beide Rechtsfiguren entfalten ihre Wirkung auf verschiedenen Deliktsebenen und sind verschieden hohen Anforderungen unterworfen. Diese Zweiteilung der Zustimmung mag zwar der Tradition entsprechen, aber die Arbeit zeigt auf, dass sie weder dogmatisch begründbar noch praktisch durchführbar ist. Auf der Grundlage einer differenzierten, den Interpersonalbezug berücksichtigenden Unrechtslehre, die sich vom tradierten Rechtsgutsbegriff löst, entwickelt die Arbeit eine einheitliche Zustimmungsdogmatik. Eingehend widmet sich die Darstellung dabei sog. Willensmängeln. Die Lösung zur Behandlung solcher Entscheidungsdefizite wird darin gesehen, Unwirksamkeitsurteil und Zurechnungsfrage zu trennen. Letztere erfordert eine normative Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, für welche unter dem Leitgedanken der Entscheidungsherrschaft ein Kriterienkatalog entwickelt wird. / »Consent as a Negative Element of Criminal Offence« -- In German criminal law, the consent of the victim can either be relevant as an element hindering the completion of the actus reus of the crime (»tatbestandsausschließendes Einverständnis«) or as a justificatory defense (»rechtfertigende Einwilligung«). However, this differentiation is neither dogmatically sound nor practically helpful. A unified theory of consent, based on a theory of wrongdoing which takes account of the interpersonal relations between offender and victim, should thus be established. Special attention has to be paid to the legal treatment of deficits in decision-making