Die Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung Zugleich ein Versuch der Bestimmung des Verhältnisses von Strafe und Sicherungsverwahrung nach vorpositiven Begründungssätzen und geltender Rechtslage

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. Sie wird von der Rechtsprechung dahingehend angenommen, dass die Sicherungsverwahrung bei der Bemessung der Strafe regelmäßig mildernd zu berücksichtigen sei. Ausgehend von den strafth...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Giering, Thomas
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2018
Edition:1st ed
Series:Schriften zum Strafrecht
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. Sie wird von der Rechtsprechung dahingehend angenommen, dass die Sicherungsverwahrung bei der Bemessung der Strafe regelmäßig mildernd zu berücksichtigen sei. Ausgehend von den straftheoretischen (Teil 1) und maßregeltheoretischen Grundlagen (Teil 2) gelangt der Autor zu dem Zwischenergebnis, dass die Sicherungsverwahrung nach geltendem Recht ihrer Natur nach Strafe sei und führt eine eigene Terminologie ein. Nach der Darstellung der strafzumessungsrechtlichen Grundlagen geht der Verfasser intensiv auf die Wechselwirkung auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie weiterer Strafzumessungstheorien ein (Teil 3). Diese sei lediglich im Ergebnis zu befürworten. Darauf aufbauend plädiert der Verfasser für die Aufnahme der Sicherungsverwahrung in das vikariierende System und deren Vorwegvollzug (Teil 4). / »Interaction between Penalty and Preventive Detention in Regard to Sentencing« -- This paper is about the interaction of penalty and preventive detention in regard to sentencing, meaning the sentence reducing consideration of the latter. After the presentation of the criminal as well as sentencing basics, the jurisdiction in regard to the interaction is evaluated. A sentence reducing consideration is approved only by way of earnings. In contrast the problem should be solved by including the preventive detention into the vicarious system according to sec. 67 German penal code