Iustitia et Pax Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Blumenwitz erstmals 1973 als Prozessbevollmächtigter des Freistaates Bayern im Grundvertragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Es war auch sein persönlicher Erfolg, dass ausgehend von dem Urteil des 2. Senats der juristische Weg zur Wiedervereinigun...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Bausback, Winfried
Other Authors: Gornig, Gilbert H, Irmscher, Tobias H., Schöbener, Burkhard.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2008
Edition:1. Auflage.
Series:Schriften zum Völkerrecht
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Bausback, Winfried 
245 0 0 |a Iustitia et Pax  |h Elektronische Ressource  |b Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz  |c Hrsg Gilbert H Gornig; Hrsg Burkhard Schöbener; Hrsg Winfried Bausback; Hrsg Tobias H Irmscher 
250 |a 1. Auflage. 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot GmbH  |c 2008 
300 |a OnlineRessource. 
505 0 |a Schöbener, Die wahlrechtliche Privilegierung von Minderheiten; völkerrechtliche Vorgaben und innerstaatliche Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland C. Pan, Bedroht das weltweite Sprachensterben auch Europa? J. Petrétei, Die Wahl der Abgeordneten in den Selbstverwaltungen der nationalen und ethnischen Minderheiten in Ungarn M. Vlad, Das demokratische Leben der Siebenbürger Sachsen am Beispiel der Gemeinde Felmern H. Scholler, Menschenrechte und Minderheitenschutz im Verfassungsrecht Äthiopiens III. Völkerrecht und internationale Beziehungen: T. Bruha / K. Alsen, Democracy and International Law: Reflections an Current Trends and Challenges M. Pallek, Einige Anmerkungen zum Weltgipfel der Vereinten Nationen 2005 O. Sosnitza, Der Einfluss des Völkerrechts auf das Recht der geografischen Herkunftsangaben K. Laubenthal, Kriminologische Definitionsansätze politischer Kriminalität R.  
505 0 |a Zehetmair, Anmerkungen zum unterlassenen Gottesbezug im Europäischen Verfassungsvertrag V. Verfassungsrecht: P. Häberle, Pädagogische Briefe an einen jungen Verfassungsjuristen. Skizze eines Projekts G. Spendel, Zur deutschen Nationalhymne F. Wittreck, "Republik" als verfassungsunmittelbare Grundrechtsschranke? D. Murswiek, VerfassungsschutzMitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit? VI. Wirtschafts und Währungsrecht: J. Isensee, Rechnungsprüfung im Ausland; ein Grenzproblem des Staatsrechts R. Jahn, Zum verfassungsrechtlichen Schutz der IHKTätigkeit M. Hakenberg, Die Kollisionsnormen des Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetzes; anwendbares Recht und Aufsichtszuständigkeit nach Umsetzung der Übernahmerichtlinie F.C. Zeitler, Die Unabhängigkeit der Notenbank; institutionelle Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand L.  
505 0 |a Sun, Über die Wissenschafts und Forschungsfreiheit in China. Ein Vergleich mit Deutschland W. Leisner, "Eigentum als Menschenrecht"; weder nach deutschem noch nach Völkerrecht geschützt C. Ahrens, Eigentumsgarantie und immaterielle Güter; zugleich ein Beitrag zu dem Verhältnis von Grundrechtsschutz und zivilrechtlichen Positionen P. M. Huber, Geistiges Eigentum und unionales Wettbewerbsrecht C. Malzahn, Rechtshilfe und Rechtsstaat. Zur Gewährleistung der Grund und Menschenrechte sowie fundamentaler Rechtsstaatsgarantien bei der Klagezustellung in Deutschland D. von Arnim, Die Verwertbarkeit widerrechtlich erlangter Beweismittel in Fällen der Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accusare") nach deutschem Recht und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention H. Baier, Der Schutz der Menschenrechte durch Strafpflichten auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention F.  
505 0 |a Willoweit, Besatzungsrecht und Kollaboration. Überlegungen zum Baltikum im Zweiten Weltkrieg J. D. Harke, Eigenschaftsirrtum und culpa in contrahendo unter dem Zivilgesetzbuch der DDR E. Klein, Grundlagenvertragsurteil: Revisited T. Waigel, Die Stationen auf dem Weg zur Deutschen Einheit Schriftenverzeichnis Dieter Blumenwitz. 
505 0 |a Inhalt: In Memoriam Dieter Blumenwitz I. Grund und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht: N. Klass, Die Menschenwürde im Spannungsfeld zwischen Paternalismus und Selbstbestimmung K.H. Nusser, Menschenwürde und Naturrecht in der modernen Demokratie am Beispiel der Kontroverse um die verbrauchende Embryonenforschung I. Scherer, Menschenwürde verletzende Werbung M. Wehr, Grundrecht und Grundrechtsgut M. Breuer, Die Begründung individueller Rechte in völkerrechtlichen Verträgen nichtmenschenrechtlicher Art F.L. Knemeyer, Schutz der Bürgerrechte und Bürgerpflichten in der Kommune C. Hillgruber, Der internationale Menschenrechtsstandard: geltendes Verfassungsrecht? Kritik einer Neuinterpretation des Art. 1 Abs. 2 GG M. Kotzur, Religionsfreiheit im religiös neutralen Verfassungsstaat. Ein universelles Projekt E. Hilgendorf, Der neue religiöse Fundamentalismus als Gefährdung der Menschenrechte. Eine Problemskizze J.  
505 0 |a Gramlich, Grundrechtsschütz gegenüber Zentralbanken, am Beispiel der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank U. Häde, Die Pflicht zur Anhörung der Europäischen Zentralbank nach Art. 105 Abs. 4 EGV VII. Ausländisches öffentliches Recht: L. Kiss, Gedanken über die Hochschulautonomie F. Dehner, Im Land der Skipetaren. Zum Stand des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in der Republik Albanien Y. Ge, Hong Kong's International Legal Status and TreatyMaking Competence T. Ribera Neumann, Verfassungsrechtliche Grundlagen der Wirtschaftsordnung in Chile VIII. Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte: C. Raap, Die Kontinuität des Johanniterordens O. Remien, Menschenrechte und Unrechtsetzung; der Code Noir von 1685 und das europäische Sklavenrecht F. Sturm, Napoleon III étaitil confédéré? M. Gutan, The Administrative (Authoritarian) Monarchy. A Paradigm for the Constitutional Realism in Modern Romania? D.  
505 0 |a Zieschang, Der Schutz des Einzelnen im materiellen Strafrecht vor unzulässigen Vernehmungsmethoden. Zur Anwendbarkeit des Tatbestands der Aussageerpressung bei doppelfunktionalem Handeln B. SelejanGutan, Romania and the European Court of Human Rights. Highlights of the Recent CaseLaw W. Bausback, Die stigmatisierende Wirkung des Rechtsbruchs als wichtiger Durchsetzungsmechanismus; aufgezeigt am völkerrechtlichen Folterverbot D. Fleck, Extraterritorial Implementation of Human Rights Obligations. A Challenge for Peacekeepers, Sending States and International Organisations T. H. Irmscher, Der Verpflichtungskonflikt der Staaten im Falle der intelligenten Sanktionen des UNSicherheitsrats G. H. Gornig, Menschenrechte und Naturrecht II. Recht der Minderheiten und Volksgruppen: K. Kuchinke, Volksgruppenschutz und Integration. Anmerkungen zum Schutz von Minderheiten und Volksgruppen B.  
505 0 |a Scholz, Freiheitlicher Rechtsstaat als internationaler Politikauftrag; oder: Anmerkungen zu Terrorismus, Extremismus und Autoritarismus W. Hummer / J. MayrSinger, "Hacer desaparecer" und "impunidad". Das "Verschwindenlassen", seine Sanktion und Pardonierung M. Silagi, Archive und Vertreibung A. de Zayas, The Illegal Implantation of Turkish Settlers in Occupied Northern Cyprus P.L. Weinacht, Eroberungskrieg bei Machiavelli, Vitoria, Montesquieu und Kant C. Poplutz, Opus iustitiae pax. Anmerkungen zu einem zentralen Topos der Friedenslehre der katholischen Kirche IV. Europarecht: R. Stettner, Zwischen Integration und Zerfall. Die "Verstärkte Zusammenarbeit" des Unionsrechts F. A. Arsava, Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union und die neuen Entwicklungen N. Riedel, Wer sind die Herren der Europäischen Verfassung? R. Streinz, Gott im Verfassungsrecht: warum nicht im EUVerfassungsvertrag? H.  
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520 |a Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Blumenwitz erstmals 1973 als Prozessbevollmächtigter des Freistaates Bayern im Grundvertragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Es war auch sein persönlicher Erfolg, dass ausgehend von dem Urteil des 2. Senats der juristische Weg zur Wiedervereinigung offen gehalten werden konnte. In der Folge wurde Blumenwitz als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter immer wieder bei rechtlich bedeutsamen nationalen und internationalen Fragestellungen konsultiert. Mit der vorliegenden Gedächtnisschrift ehren mehr als 60 namhafte Autoren aus dem In und Ausland, aus Wissenschaft und Praxis seine Person und sein Wirken in Forschung, Lehre und Gesellschaft.Sowohl die Autoren wie die Themen der Beiträge spiegeln das weite Wirkungsfeld des Geehrten wider. Der Titel Iustitia et Pax drückt die Überzeugung von Dieter Blumenwitz aus, dass dauerhafter Friede nur durch und unter der Herrschaft des Rechts möglich ist.  
520 |a Wer sich künftig mit den in der Gedächtnisschrift behandelten Themen wissenschaftlich auseinandersetzen will, wird nicht auf sie verzichten können." Peter Dreist, in: UBWV Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung, 10/2009"Mit dem 2005 verstorbenen Staats und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz hatte die deutsche Rechtswissenschaft den Verlust einer der profiliertesten Persönlichkeiten der BRD zu beklagen. Der Genannte war nicht nur ein bedeutender Rechtswissenschaftler und akademischer Lehrer, sondern seit Ende der 1960erJahre auch einer der angesehensten politischen Berater, Gutachter und Prozessvertreter bei rechtlich bedeutsamen nationalen und internationalen Fragestellungen. Er war auch maßgeblich daran beteiligt, dass der juristische Weg zur Wiedervereinigung zwischen BRD und DDR beschritten werden konnte.Mit der Gedächtnisschrift ehren mehr als 60 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis Dieter Blumenwitz und sein Wirken in Forschung.  
520 |a Die Beiträge sind insgesamt sieben Themenfeldern zugeordnet: Grund und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht, Recht der Minderheiten und Volksgruppen, Völkerrecht und internationale Beziehungen, Europarecht, Verfassungsrecht, Wirtschafts und Währungsrecht sowie Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte.. 
520 |a Lehre und Gesellschaft.[…] Die behandelten Themen reichen von Fragen wie dem unterlassenen Gottesbezug im Europäischen Verfassungsvertrag, Menschenrechte und Naturrecht und extraterritorialer Umsetzung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen bis zu der die Menschenwürde verletzenden Werbung, dem neuen religiösen Fundamentalismus als Gefährdung der Menschenrechte und dem Schutz der Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln.Das vorliegende Werk ist eine würdige Ehrung des umfangreichen Wirkens und Schaffens von Dieter Blumenwitz." Schöpfer, in: Newsletter Menschenrecht, 2008/4. 
520 |a Review quote: "[...] Das mit den dargelegten und weiteren interessanten Beiträgen geschaffene Werk ist ein beredtes Zeugnis für das vielfältige Wirken des Geehrten. Dank der großzügigen Unterstützung Seiner Durchlaucht, des Fürsten HansAdam II. von und zu Liechtenstein, zur Drucklegung des Werkes kann die Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz dem Vorwort zufolge für (nur) 98 Euro erworben werden, wozu wohl auch die Juristen Alumni Würzburg e. V. beigetragen haben. Dafür erhält der geneigte Leser ein Werk, das es ihm ermöglicht, in zahlreiche interessante Rechtsgebiete Einblick zu nehmen und sich auch mit Rechtsfragen aus dem Europa und Völkerrecht, aber auch solchen aus anderen Staaten zu beschäftigen.  
520 |a Main description: Der am 2. April 2005 verstorbene Staats und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz gehörte als Rechtswissenschaftler, akademischer Lehrer und Politikberater seit Ende der 1960er Jahre zu den profiliertesten Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland. Als Ordinarius an der Universität Würzburg hat er zahlreiche Studenten in ihrem Verständnis des Rechts und speziell des Völker und Staatsrechts geprägt, mehr als 100 Dissertationen zu gleichermaßen grundlegenden wie aktuellen Themen angeregt und betreut und drei Schüler bei ihrer Habilitation begleitet. Sein wissenschaftliches Werk als Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften behandelt ein weites Spektrum. Ihn beschäftigten nicht nur völkerrechtliche Probleme, sondern auch Fragestellungen aus dem nationalen und ausländischen öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem internationalen Privatrecht. Viele seiner Veröffentlichungen wirken bis heute nach.