Summary: | Die Einlage von privaten Vermögensgegenständen wie Immobilien, Aktien oder Fondsanteilen in eine GmbH kann Vorteile bieten. Einerseits ermöglicht sie die Trennung des „spekulativen“ Privatvermögens vom Gesellschaftervermögen. Hat man sich verspekuliert, sind die Verluste in der GmbH eingeschlossen. Gleichzeitig bleibt das Gesellschaftervermögen, das der Aufrechterhaltung des aktuellen Lebensstandards und der Altersvorsorge dient, unangetastet. Der zweite Vorteil ist für viele der ausschlaggebende: Steuern sparen. Auf ihre Gewinne zahlt eine GmbH lediglich 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – Gewerbesteuer. Der individuelle Steuersatz kann deutlich höher liegen und die Möglichkeiten der Verlustverrechnung sind eingeschränkter als bei einer GmbH. Es besteht auch die Möglichkeit, in einer GmbH Vermögensgegenstände unter mehreren natürlichen oder anderen juristischen Personen aufzuteilen. Dadurch können größere Investitionen gemeinsam gestemmt, Vermögen innerhalb der Familie gebündelt, die Nachfolge und die Aufteilung des Erbes gesichert werden. Mit der Übertragung des Vermögens in eine GmbH wird jedoch auch an individueller Flexibilität eingebüßt. Außerdem fallen einmalige und laufende Kosten an, die ausschließlich durch die GmbH und deren Formvorschriften entstehen. Die Kompaktwissen-Ausgabe gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile, die mit der Gründung und dem Betrieb einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft einhergehen
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