Grundrechtsentfaltung im Gesetz Studien zur Interdependenz von Grundrechtsdogmatik und Rechtsgewinnungstheorie
Due to the implementation of fundamental rights based on the decisions of the German Federal Constitutional Court and the dogmatics of fundamental rights which accompanies this, the issue of fundamental rights has gained enormous importance. However the drawback to this development is that in this p...
Main Author: | |
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Format: | eBook |
Language: | German |
Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
1999
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Edition: | 1. Aufl. |
Series: | Jus Publicum
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Subjects: | |
Online Access: | |
Collection: | Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa |
Summary: | Due to the implementation of fundamental rights based on the decisions of the German Federal Constitutional Court and the dogmatics of fundamental rights which accompanies this, the issue of fundamental rights has gained enormous importance. However the drawback to this development is that in this process statutory laws are losing their importance. All present attempts to preserve the laws independence or to safeguard the role of the lawmaker in relation to the Federal Constitutional Court have suffered from the fact that their approach was solely dogmatic, or at best theoretical. However the enormous growth of fundamental rights is in almost all elements not only and not alone the result of the dogmatics of fundamental rights, it is also caused in the main by the choice of the theoretical and the methodological framework as it pertains to fundamental rights. Das Grundrechtswachstum hat mittlerweile ein Ausmaß angenommen, daß die Bedeutung des Gesetzesrechts verloren zu gehen droht. Matthias Jestaedt zeigt, daß dieser Mißstand Folge eines rechtstheoretisch unzureichend reflektierten Verständnisses von Grundrechtsauslegung ist. Durch die Handhabung der Grundrechte in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und die sie begleitende Grundrechtsdogmatik haben Grundrechte beträchtlich an Bedeutung gewonnen. Kehrseite dieser Entwicklung ist jedoch ein Bedeutungsverlust des Gesetzesrechts. Die derzeitigen Versuche, dem Gesetz seine Selbständigkeit zu erhalten und damit die Rolle des Gesetzgebers gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu sichern, setzen auf Kurskorrektur mit den Mitteln der Grundrechtsdogmatik oder Grundrechtstheorie. Dies betrifft sowohl die Deutung der Grundrechte als Rahmenrecht oder als Wertordnung als auch die Sicht der Grundrechte als Regeln und Prinzipien. Das immense Grundrechtswachstum ist indes nicht erst und schon gar nicht allein Folge grundrechtsdogmatischer Konstruktion, sondern ganz wesentlich bedingt durch die Wahl des rechtstheoretischen sowie methodologischen Rahmens.Hier hat somit auch die Remedur anzusetzen: Die Bedingung der Durchsetzungsmächtigkeit der Grundrechte ist deren Vorrang vor allem sonstigen, unterverfassungsgesetzlichen Recht. Der Vorrang aber setzt voraus, daß die Rechtsebenen - namentlich Verfassungsnorm und Gesetzesnorm - strikt auseinandergehalten werden. Genau dies aber gelingt auf der Grundlage heutiger Grundrechtsauslegung nur unzureichend. Denn zum einen wird die Stufung sowie die Arbeitsteilung im Rechtserzeugungsprozeß nicht reflektiert. Zum anderen werden die Rechts erkenntnis anteile von den Recht setzungs anteilen bei der Anwendung von (Grund-)Rechtsnormen nicht geschieden. Durch die Handhabung der Grundrechte in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und die sie begleitende Grundrechtsdogmatik haben Grundrechte beträchtlich an Bedeutung gewonnen. Kehrseite dieser Entwicklung ist jedoch ein Bedeutungsverlust des Gesetzesrechts. Die derzeitigen Versuche, dem Gesetz seine Selbständigkeit zu erhalten und damit die Rolle des Gesetzgebers gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu sichern, setzen auf Kurskorrektur mit den Mitteln der Grundrechtsdogmatik oder Grundrechtstheorie. Dies betrifft sowohl die Deutung der Grundrechte als Rahmenrecht oder als Wertordnung als auch die Sicht der Grundrechte als Regeln und Prinzipien. Das immense Grundrechtswachstum ist indes nicht erst und schon gar nicht allein Folge grundrechtsdogmatischer Konstruktion, sondern ganz wesentlich bedingt durch die Wahl des rechtstheoretischen sowie methodologischen Rahmens.Hier hat somit auch die Remedur anzusetzen: Die Bedingung der Durchsetzungsmächtigkeit der Grundrechte ist deren Vorrang vor allem sonstigen, unterverfassungsgesetzlichen Recht. Der Vorrang aber setzt voraus, daß die Rechtsebenen - namentlich Verfassungsnorm und Gesetzesnorm - strikt auseinandergehalten werden. Genau dies aber gelingt auf der Grundlage heutiger Grundrechtsauslegung nur unzureichend. Denn zum einen wird die Stufung sowie die Arbeitsteilung im Rechtserzeugungsprozeß nicht reflektiert. Zum anderen werden die Rechts anteile von den Recht anteilen bei der Anwendung von (Grund-)Rechtsnormen nicht geschieden. Implementation of Fundamental Rights in Statutory Law. Studies of the Interdependence between the Dogmatics of Fundamental Rights and the Theory of Finding the Law. By Matthias Jestaedt. |
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Item Description: | EBS Rechtswissenschaft 2023 EBS Rechtswissenschaft 2021 EBS Rechtswissenschaft 2024 EBS Rechtswissenschaft 2022 PublicationDate: 20200518 EBS Rechtswissenschaft 2025 Retro-Paket-eBook-collection bis 2015 |
Physical Description: | XIII, 428 Seiten |
ISBN: | 9783161580765 |