Streitgegenstand und Interesse Eine zivilprozessuale Studie zum deutschen und europäischen Streitgegenstandsbegriff

Der Streitgegenstand stellt im deutschen Recht den Schlüsselbegriff zur Bewältigung zivilprozessualer Fragestellungen dar. Seine richtige Definition bereitet sowohl der Rechtspraxis als auch der Wissenschaft Schwierigkeiten. Anhand des Begriffs des Klägerinteresses entwickelt Christoph Althammer ein...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Althammer, Christoph
Format: eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2012
Edition:1. Aufl.
Series:Jus Privatum
Subjects:
Online Access:
Collection: Mohr Siebeck eBooks - Collection details see MPG.ReNa
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520 |a Der Streitgegenstand stellt im deutschen Recht den Schlüsselbegriff zur Bewältigung zivilprozessualer Fragestellungen dar. Der wissenschaftliche Disput um seine richtige Definition wurde durch die Entwicklung auf europäischer Ebene in Gestalt der »Kernpunkttheorie« des EuGH neu entfacht. Obgleich diese primär die Koordinierung grenzüberschreitender Parallelverfahren nach Art. 27 EuGVO betrifft, könnte ihre dogmatische Sprengkraft langfristig Folgen für das nationale Streitgegenstandsverständnis haben. Dahinter steht auch die Frage, ob die Rechtspraxis sich bei der Ermittlung der Streitgegenstandsidentität in Zukunft allein an einer weiten sachverhaltsbestimmten Betrachtungsweise orientieren sollte, wie sie angloamerikanischen Vorstellungen entspricht, oder ob vielmehr der konkrete Interessenkonflikt der Parteien, der dem Sachverhalt seine rechtliche Prägung verleiht, den Ausschlag geben sollte. Anhand des Begriffs des Klägerinteresses entwickelt Christoph Althammer ein auf nationaler Rechtstradition beruhendes und exportfähiges Modell. 
520 |a The Matter in Dispute and Interests. A Civil Procedure Study of the German and the European Concept of the Matter in Dispute. 
520 |a Der Streitgegenstand stellt im deutschen Recht den Schlüsselbegriff zur Bewältigung zivilprozessualer Fragestellungen dar. Der wissenschaftliche Disput um seine richtige Definition wurde durch die Entwicklung auf europäischer Ebene in Gestalt der Kernpunkttheorie des EuGH neu entfacht. Obgleich diese primär die Koordinierung grenzüberschreitender Parallelverfahren nach Art. 27 EuGVO betrifft, könnte ihre dogmatische Sprengkraft langfristig Folgen für das nationale Streitgegenstandsverständnis haben. Dahinter steht auch die Frage, ob die Rechtspraxis sich bei der Ermittlung der Streitgegenstandsidentität in Zukunft allein an einer weiten sachverhaltsbestimmten Betrachtungsweise orientieren sollte, wie sie angloamerikanischen Vorstellungen entspricht, oder ob vielmehr der konkrete Interessenkonflikt der Parteien, der dem Sachverhalt seine rechtliche Prägung verleiht, den Ausschlag geben sollte. Anhand des Begriffs des Klägerinteresses entwickelt Christoph Althammer ein auf nationaler Rechtstradition beruhendes und exportfähiges Modell. 
520 |a In German law, the matter in dispute is the key term for coping with problems in civil procedure. Its correct definition is difficult in practice and in theory as well. Using the concept of interests as a basis, Christoph Althammer develops an exportable model based on the German legal tradition.