Summary: | Kartellrechtliche Schadensersatzklagen stoßen im engen Korsett des Privat- und Zivilprozessrechts an Grenzen, etwa wenn es um die Frage geht, wie Kartellschäden darzulegen und zu beweisen sind. Dies gilt auch nach der 9. GWB-Novelle. Der englische Gesetzgeber hat nun ein innovatives Konzept vorgelegt, wonach ein Kartellteilnehmer ein „Voluntary Redress Scheme“ einsetzen und Kartellgeschädigten freiwillig Schadensersatz anbieten kann. Die Kartellbehörde prüft das „Voluntary Redress Scheme“ und kann bei Genehmigung die im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens verhängte Geldbuße um bis zu 20 % reduzieren. Die Arbeit widmet sich der Frage, ob eine Effektivierung des „private enforcement“ durch „Voluntary Redress Schemes“ möglich ist, wie das Konzept einer freiwilligen Entschädigungsregelungen im deutschen Recht umgesetzt werden könnte und wie sich „public“ und „private enforcement“ an dieser Schnittstelle miteinander in Einklang bringen lassen.
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