Summary: | Das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht ist durch eine Unterteilung in allgemeines Verwaltungs-, Steuer- und Sozialrecht gekennzeichnet. Diese Dreiteilung ist historisch gewachsen. Die Frage einer Vereinheitlichung ist seither grundlegend. Die Arbeit vergleicht die außergerichtlichen Vorverfahren. Die Unterteilung in die drei Säulen des Verwaltungsrechts hat sich bewährt. Unterschiede beruhen regelmäßig auf Besonderheiten der Rechtsgebiete. Zu den tragenden Gründen zählen das Bedürfnis nach Verwaltungseffizienz in Bereichen der Massenverwaltung und sozialstaatliche Erwägungen. Gleichheitsverstöße sind äußerst selten. Rechtspolitische Bedenken bestehen hingegen in einigen Bereichen. Angleichungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Sie sollten durch Rechtsetzung und einheitliche Auslegung wortlautgleicher Gesetze durch die Fachgerichtsbarkeiten ausgeschöpft werden. / »Non-judicial Remedies in German Administrative, Tax and Social Law« -- Administrative procedures and administrative process law is characterized by a division into three parts: general administrative, taxation and social law. The issue of standardization is fundamental. The thesis compares the preliminary extrajudicial procedures. The subdivision into the three different elements of administrative law has proven to be effective. Any differences are normally the result of special features of the field of law. At the same time, the opportunities highlighted to adapt the procedures through legislation and the application of law should be fully explored
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