Summary: | Der Autor untersucht die Gesetzestechnik der Verweisung und entwickelt u.a. mit den Geboten eindeutiger Verweisung und eindeutiger Gesamtregelung sowie der Konkretisierung des Gebots der Zumutbarkeit des Rechtsfindungsprozesses für den Normadressaten ein Instrumentarium zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Blankettstrafgesetzen. Ferner wird aufgezeigt, dass bei sog. unionsrechtsakzessorischen Blankettstrafgesetzen nicht alle Sprachfassungen im Rahmen der Auslegung der unionsrechtlichen Ausfüllungsnorm Relevanz erlangen. Der Inhalt Gesetzestechnik der Verweisung Statische bzw. dynamische Verweisung auf ein „nicht geltendes“ Verweisungsobjekt Bestimmtheits- und Normenklarheitsgebot insb. Gebot eindeutiger Verweisungen und eindeutiger Gesamtregelung sowie Zumutbarkeit des Rechtsfindungsprozesses Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteln im Rahmen arznei- und lebensmittelrechtlicher Straftatbestände Anwendbarkeit des nationalen oder unionsrechtlichen Arzneimittelbegriffs i.R.d. Abgrenzung Arzneimittel – Lebensmittel Auslegung der unionsrechtlichen Ausfüllungsnorm bei unionsrechtsakzessorischem Blankettstrafgesetz Die Zielgruppen Dozierende und Studierende des (Wirtschafts-)Straf-, Verfassungs-, Europa- und besonderen Verwaltungsrechts Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte Der Autor Dr. Guido P. Ernst ist Staatsanwalt in Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg
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