Sozialer Dialog und Demokratieprinzip Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der legitimatorischen Kraft der Sozialpartner

Die vorliegende Dissertation entstand im Rahmen des Graduiertenkollegs "Die Zukunft des Europäischen Sozialmodells" an der Georg-August-Universität (Prof. Dr. Hansjörg Otto), Göttingen. Ihr Gegenstand ist die legitimatorische Beurteilung des Sozialen Dialogs i.S.d. Art. 138 f. EGV vor dem...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Spieß, Ursula
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot GmbH 2005, 2005
Edition:1. Auflage
Series:Schriften zum Europäischen Recht
Subjects:
Online Access:
Collection: wiso-net eBooks - Collection details see MPG.ReNa
LEADER 02707nmm a2200277 u 4500
001 EB001344142
003 EBX01000000000000000898332
005 00000000000000.0
007 cr|||||||||||||||||||||
008 170124 ||| ger
020 |a 9783428513406 
100 1 |a Spieß, Ursula 
245 0 0 |a Sozialer Dialog und Demokratieprinzip  |h [electronic resource]  |b Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der legitimatorischen Kraft der Sozialpartner  |c Spieß, Ursula 
250 |a 1. Auflage 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot GmbH  |c 2005, 2005 
300 |a 317 S. 
653 |a Legitimität 
653 |a Sozialpartner 
653 |a Europäisches Gemeinschaftsrecht 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b WISO  |a wiso-net eBooks 
490 0 |a Schriften zum Europäischen Recht 
856 4 0 |u https://www.wiso-net.de/document/DUHU__9783428513406317  |x Verlag  |3 Volltext 
082 0 |a 300 
082 0 |a 330 
520 |a Die vorliegende Dissertation entstand im Rahmen des Graduiertenkollegs "Die Zukunft des Europäischen Sozialmodells" an der Georg-August-Universität (Prof. Dr. Hansjörg Otto), Göttingen. Ihr Gegenstand ist die legitimatorische Beurteilung des Sozialen Dialogs i.S.d. Art. 138 f. EGV vor dem Hintergrund des gemeinschaftsrechtlichen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips.An der demokratischen Legitimation des Sozialen Dialogs bestehen zahlreiche Zweifel: Die Vorschriften über den Sozialen Dialog eröffnen den Sozialpartnern die Möglichkeit, Vereinbarungen zu schließen, die durch Ratsbeschluß zu Gemeinschaftsrecht werden können. An diesem Verfahren sind formal Kommission und Rat, nicht aber das Europäische Parlament beteiligt. Vielmehr üben die Sozialpartner auch faktisch den maßgeblichen Einfluß auf die Rechtsetzungsakte aus. Im Vergleich zu den sonstigen im EGV geregelten Rechtsetzungsverfahren, die eine Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsehen, scheinen die Sozialpartner an seine Stelle zu treten. Diesen Eindruck bestärkt das EuG, demzufolge die Sozialpartner die fehlende Beteiligung des Parlaments ersetzen und der Gemeinschaftsmaßnahme die erforderliche Legitimation verleihen können. Ziel ist es, diese Zweifel auf ihre Berechtigung zu untersuchen.Dabei wählt Ursula Spieß unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte erstmals das gemeinschaftsrechtliche Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip als Maßstab, nach dem sie ihre Beurteilung ausrichtet. Sie leistet damit einen Beitrag zur Beteiligung der Sozialpartner an der Rechtsetzung sowohl auf der Gemeinschaftsebene als auch auf der nationalen Ebene des Tarifrechts. Wie die Untersuchung zeigt, sind Zweifel an der demokratischen Legitimation nur zum Teil berechtigt