Summary: | Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) verabschiedet. Mit der Veröffentlichung am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz am 23.07.2015 in Kraft getreten. Ein Großteil der Änderungen im Zuge des BilRUG betrifft das HGB und somit im Kern die Rechnungslegung der Unternehmen. Daneben ergeben sich Änderungen in zahlreichen Nebengesetzen, z. B. PublG, GmbHG und AktG. Das Kompaktwissen informiert Sie über die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes. - Anhebung der Größenkriterien kleiner Unternehmen - Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses) - Neudefinition der Umsatzerlöse - Umstrukturierung und Ausweitung der Anhangangaben Dadurch soll neben Bürokratieabbau bei kleinen Unternehmen auch die Vergleichbarkeit und Transparenz von Jahresabschlüssen erhöht und die Internationalisierung der Rech-nungslegung vorangetrieben werden. Grundsätzlich sind die durch das BilRUG geänderten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie (Konzern)lageberichte für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die neuen Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse dürfen, zusammen mit der Neudefinition der Umsatzerlöse, bereits auf nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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