Summary: | Für die steuerberatenden Berufe kommt bei Versäumnis der Rechtsbehelfsfrist und anderen Ausnahmefällen (z. B. §§ 164 und 165 AO) das sog. "Korrekturrecht" zum Einsatz. Die Kenntnis dieses "Korrekturrechts" ist unabdingbar, wenn z. B. der Mandant mit der Buchhaltung bereits bestandskräftige Steuerbescheide abliefert, die aber womöglich falsch sind (laut Statistik sind das über 50 %, das Gros davon natürlich zu Lasten der Steuerzahler). Auch bei sog. Grundlagenbescheiden (z. B. Gewerbesteuerbescheid, einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung u. v. m.) ist Vorsicht geboten, da sie ja nur die Grundlagen für eine Besteuerung liefern, auf die der Mandant naturgemäß nicht reagiert, weil sie selbst noch keine zu zahlenden Steuern beinhalten, aber eine eigenständige Rechtsbehelfsfrist auslösen. Das Kompaktwissen "Das Korrekturrecht' nach der Abgabenordnung (AO)" soll einen Einstieg in dieses Spezialthema bieten, um zu zeigen, dass man mit Kenntnissen dieses sog. Korrekturrechts den einen oder anderen Fall zugunsten der Mandanten retten kann. Ein Formulierungsbeispiel für einen Antrag auf Korrektur ist im Kompaktwissen enthalten. Weitere Informationen für Studierende unter http://www.datev.de/students
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