Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt

Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unions...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Valta, Stefanie
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2013, 2013
Series:Schriften zum europäischen Recht
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Valta, Stefanie 
245 0 0 |a Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt  |h Elektronische Ressource  |c von Stefanie Valta 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2013, 2013 
300 |a (507 p) 
502 |a Univ., Diss.--Heidelberg, 2011 
505 0 |a Die Unionsrechtsordnung als System; I. Methodenvielfalt und -offenheit; II. Unionsrechtsordnung und Systembegriff; 1. Die Einheit der Unionsrechtsordnung; 2. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung; 3. Einheit und Ordnung als Grundlage der Dogmatik; 2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten 
505 0 |a Oberbegriff für die klassischen Marktfreiheiten und das allgemeine FreizügigkeitsrechtI. Das traditionelle Verständnis der Grundfreiheiten als ""Marktbürgerrechte""; 1. Einheitliche Strukturen der Marktfreiheiten; 2. Marktfreiheiten als Grundrechte? - Das grenzüberschreitende Element als wesensprägendes Unterscheidungsmerkmal; II. Das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Freizügigkeitsrecht als Grundfreiheiten; III. Grundfreiheiten als Optimierungsgebote; B. Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten; I. Anwendungsbereich; 1. Sachlicher Anwendungsbereich 
505 0 |a Fortbewegung und Aufenthalt 
505 0 |a Die Unionsrechtsordnung als System; A. Methodenvielfalt und -offenheit; I. Einheitliche Methodik des Unionsrechts?; II. Institutionalisierte Methodenvielfalt; III. Umgang mit nationalen (Vor-)Prägungen; B. Unionsrechtsordnung und Systembegriff; I. Die Einheit der Unionsrechtsordnung; 1. Einheit des Erkenntnisobjektes durch Anwendung eines einheitlichen Erkenntnisverfahrens; 2. Positive Begründungen der Einheit des Erkenntnisobjekts ""Recht"" 
505 0 |a Hans Kelsen; b) Begründung einer materiellen Einheit; aa) Rechtssicherheit; bb) Gleichbehandlungsgrundsatz; c) Positivrechtliche Begründung aus den Verträgen; d) Die Lücke als Bestandteil des Systems und Dynamik als Wesensmerkmal der Unionsrechtsordnung; II. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung; 1. Normwidersprüche; 2. Wertungswidersprüche; a) Herleitung aus dem Gebot der Rechtssicherheit; b) Herleitung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz 
505 0 |a cc) Inländergleichbehandlungsansprüche 
041 0 7 |a ger  |2 ISO 639-2 
989 |b ZDB-54-DH  |a Duncker & Humblot eBooks 2007- 
490 0 |a Schriften zum europäischen Recht 
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520 |a Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unionskompetenz weder für den Anwendungsbereich noch in sonstiger Weise für die Grundfreiheitenauslegung Relevanz. Andererseits ist der Auslegung der Verträge ein hohes Maß an Wertungsbedürftigkeit immanent. Die Unionsrechtsgerichtsbarkeit gestaltet die Unionsrechtsordnung aus. Sie erschließt über die Grundfreiheitenauslegung dem Unionsrecht Sachbereiche und bereitet so häufig eine Kompetenzübertragung auf die Union vor. -- Stefanie Valta arbeitet heraus, dass eine »kompetenzblinde« Grundfreiheitenauslegung einen Wertungswiderspruch zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darstellt. Sie schlägt eine Modifikation der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung vor, die weniger Harmonisierungsdruck in marktfernen Regelungsmaterien erzeugt. Das Ob und Wie einer Kompetenzübertragung steht so wieder in der Entscheidungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Dies ermöglicht den Unionsbürgern eine aktivere Mitgestaltung der Unionsrechtsordnung im Sinne eines Europas der Bürger. -- Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Universität Heidelberg 2012