Strafe und Versöhnung eine moral- und rechtsphilosophische Analyse von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich als Formen unserer Praxis

Main description: In der Untersuchung wird der vernünftige Sinn von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich philosophisch fundiert analysiert. Dabei wurde ein holistischer Ansatz gewählt, weil sich mit ihm nicht nur Rechtsinstitute wie die Strafe, sondern auch rechtlich nicht unmittelbar regelbare Formen w...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Schmidt, Anja
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin Duncker & Humblot 2012, 2012
Series:Schriften zur Rechtstheorie
Subjects:
Online Access:
Collection: Duncker & Humblot eBooks 2007- - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Schmidt, Anja 
245 0 0 |a Strafe und Versöhnung  |h Elektronische Ressource  |b eine moral- und rechtsphilosophische Analyse von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich als Formen unserer Praxis  |c von Anja Schmidt 
260 |a Berlin  |b Duncker & Humblot  |c 2012, 2012 
502 |a Univ., Diss.--Leipzig, 2011 
505 0 |a (1) Selbstständigkeit als Neubeginn innerhalb einer vorgängigen Praxis(2) Praktische Sinnentwürfe und Rationalitätskriterien; (3) Fehlbarkeit und Paradox menschlicher Selbstständigkeit; (4) Ausrichtung der Sinngestalten auf Erfüllung; (5) Praxisformen als spezifische komplexe Sinngestalten; (6) Praktische Sinngestalten als kommunikative Interexistentiale; jj) Interexistenz und Existenz (interexistentielle Abhängigkeit und Achtung); kk) singuläre Totalität; ll) Fragilität; mm) Asymmetrie (Dominanz oder Herrschaft); (1) Gründe für die Asymmetrie der Lebensverhältnisse, Macht und Gewalt 
505 0 |a 1. Straftat als kommunikatives Interexistential und ursprüngliche Praxisform sowie Methode der Analyse 
505 0 |a Straftat 
505 0 |a Einführung; 1. Ausgangssituation; 2. Fragestellung und Verortung im Forschungsfeld; 3. Methode; a) Aufgabe der Philosophie nach Thomas Rentsch; b) Methode des Philosophierens nach Thomas Rentsch; aa) Hermeneutisch ; bb) Beschreibend (phänomenologisch) und praktisch (pragmatisch); cc) Transzendental; dd) Aufweis der Grundzüge der Lebenswelt in paradigmatischer Praxisanalyse; c) Philosophische Analyse von Praxisformen oder Interexistentialanalyse; 4. Gang der Untersuchung 
505 0 |a Existenz; cc) Wirklichkeit, Sinngetragenheit und Sprachlichkeit; dd) Gemeinsamkeit oder Interexistentialität; ee) Selbstverhältnis II: Einsamkeit; ff) Leiblichkeit, Empfinden und naturale Getragenheit; gg) Räumlichkeit und Zeitlichkeit; hh) Möglichkeit und Begrenztheit (Endlichkeit); ii) Selbstverhältnis III: Existenz als Selbstständige 
505 0 |a Moralität oder das Beurteilen von Praxisformen1. Kritik des Prüfverfahrens des kategorischen Imperativs; a) Prüfverfahren des kategorischen Imperativs; b) Einwand des „leeren Formalismus"; c) Einwand des Rigorismus; d) Einwand des idealen Sollens; e) Unzureichende Ausformung des Aspekts der Vorgängigkeit von Praxisformen; f) Zusammenfassung; 2. Konstitution der Moralität nach Thomas Rentsch; a) Vorgängigkeit gelebter Praxisformen; b) Grundzüge der Lebenswelt als Rationalitätskriterien für praktisches Urteilen; aa) Lebenswelt 
653 |a (DE-601)104552387 / (DE-588)4063213-1 / Versöhnung / gnd 
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082 0 |a 347.4209 
520 |a Main description: In der Untersuchung wird der vernünftige Sinn von Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich philosophisch fundiert analysiert. Dabei wurde ein holistischer Ansatz gewählt, weil sich mit ihm nicht nur Rechtsinstitute wie die Strafe, sondern auch rechtlich nicht unmittelbar regelbare Formen wie der Täter-Opfer-Ausgleich verstehen lassen. Die Strafe wird als staatlich-einseitig festgestellte Minderung des Täters in seinem Rechtsstatus zur rechtlichen Bewältigung einer Straftat verstanden. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird als eine Form der unmittelbar-persönlichen Tatbewältigung zwischen Täter und Opfer im Weg eines Versöhnungsprozesses erläutert, die zwar rechtlich nicht erzwungen, aber in ihren Bedingungen rechtlich abgesichert werden kann, zum Beispiel hinsichtlich der Einrichtung zuständiger Stellen. Strafe und Täter-Opfer-Ausgleich sind demnach eigenständige Formen der Bewältigung einer Straftat, können aber zueinander in Beziehung gesetzt werden. In der abschließenden Kritik des § 46a Nr. 1 StGB wird vorgeschlagen, diese Norm systematisch-teleologisch einschränkend auszulegen und den Täter-Opfer-Ausgleich rechtlich eigenständig zur Absicherung seiner Bedingungen zu regeln. Wichtiges Anliegen der Arbeit ist es zu verdeutlichen, dass die Rolle des Opfers bei der Bewältigung einer Straftat weiter gestärkt werden muss. Dafür müssen unmittelbar-persönliche Bewältigungsprozesse wie Versöhnung in den Fokus rechtlicher und ethisch-moralischer Theorie und Praxis rücken, weil sie angesichts der sich immer wieder verwirklichenden menschlichen Fehlbarkeit zentral für unser Miteinander sind