Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung Der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates

Seit 1997 liegt das "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" des Europarates vor, das inzwischen von 11 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde. Zu diesem Übereinkommen wurde nunmehr der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zur öffentlichen Diskussion...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Taupitz, Jochen
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin, Heidelberg Springer Berlin Heidelberg 2002, 2002
Edition:1st ed. 2002
Series:Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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100 1 |a Taupitz, Jochen 
245 0 0 |a Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung  |h Elektronische Ressource  |b Der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates  |c von Jochen Taupitz 
250 |a 1st ed. 2002 
260 |a Berlin, Heidelberg  |b Springer Berlin Heidelberg  |c 2002, 2002 
300 |a XIV, 327 S.  |b online resource 
505 0 |a Inhaltverzeichnis -- A. Sachverhalt und Fragestellung -- I. Sachverhalt -- II. Fragestellung -- B. Rechtliche Stellungnahme -- I. Grundfragen -- II. Materiell-verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Forschungsprotokolls -- III. Klärung des Anwendungsbereichs des Forschungsprotokolls -- IV. Das Schutzkonzept des Forschungsprotokolls: Kumulative Wirkung verschiedener Schutzelemente -- V. Würdigung einzelner Bestimmungen und Regelungskomplexe des Forschungsprotokolls -- C. Abschließende Bewertung und Zusammenfassung -- I. Zusammenfassende Beurteilung -- II. Einzelkritik und Verbesserungsvorschläge -- Vergleich der Regeln des Forschungsprotokolls (FP) mit den Regelnder Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (MRB), des AMG, MPG, TFG, der StrSchV, der Arzneimittlerichtlinie (AMRL) sowie der Revidierten Deklaration von Helsinki (RDH)(Fassung Okt. 2000) -- Tabelle la: Schutzkriterien bei Forschung an Einwilligungsfähigen -- Tabelle lb: Detailübersicht zum Umfang der erforderlichen Aufklärung bei Forschung an Einwilligungsfähigen -- Tabelle lc: Detailübersicht zu den Anforderungen an die Informationen für die Ethikkommision bei Forschung an Einwilligungsfähigen -- Tabelle 2: Spezielle Regelungen zur Forschung an Einwilligungsunfähigen -- Draft additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, on Biomedical Research -- Draft Explanatory Report to the draft additional Protocol -- Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung (Vorläufige nicht verbindliche Arbeitsübersetzung des BMJ) -- Entwurf eines Erläuternden Berichts zum Entwurf eines Zusatzprotokolls (Vorläufige nicht verbindliche Arbeitsübersetzung des BMJ) 
653 |a Philosophy 
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856 4 0 |u https://doi.org/10.1007/978-3-642-56141-2?nosfx=y  |x Verlag  |3 Volltext 
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520 |a Seit 1997 liegt das "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" des Europarates vor, das inzwischen von 11 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde. Zu diesem Übereinkommen wurde nunmehr der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zur öffentlichen Diskussion in den Mitgliedstaaten freigegeben. Die hier vorgelegte Untersuchung, die aus einem Gutachten im Auftrag des BMBF hervorgegangen ist, unterzieht den Entwurf des Forschungsprotokolls einer kritischen Würdigung, um zu klären, inwieweit die Bestimmungen des Forschungsprotokolls mit dem deutschen und europäischen Recht sowie dem Völkerrecht vereinbar sind. Darüber hinaus sollen Anregungen für Verbesserungen des Entwurfs gegeben werden. Nicht zuletzt steht im Hintergrund die Frage, ob Deutschland dem Forschungsprotokoll später beitreten sollte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Entwurf in mehrfacher Hinsicht modifizierungsbedürftig ist