HOAI: Anrechenbare Kosten für Architekten und Tragwerksplaner Wer darf was abrechnen? Was ist für wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten

Am 1.1.1996 trat die 5. Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Sie sieht vor, daß die anrechenbaren Kosten auch weiterhin Grundlage der Honorarermittlung bleiben, jedoch wird hinsichtlich der Kostenermittlungsarten stärker als bisher differenziert....

Full description

Bibliographic Details
Main Authors: Enseleit, Dieter, Bubert, Christoph (Author)
Other Authors: Verband Beratender Ingenieure VBI, Essen (Editor)
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden Vieweg+Teubner Verlag 1997, 1997
Edition:3rd ed. 1997
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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250 |a 3rd ed. 1997 
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300 |a 360 S.  |b online resource 
505 0 |a I Allgemeiner vertrags- und honorarrechtlicher Teil -- 1 Planervertrag als BGB-Werksvertrag -- 2 Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI -- II Kommentar zu den anrechenbaren Kosten -- 1 Allgemeines -- 2 Anrechenbare Kosten für Leistungen bei Gebäuden und Freianlagen nach § 10 HOAI -- 3 Anrechenbare Kosten für Leistungen bei der Tragwerksplanung -- 4 ABC der anrechenbaren Kosten -- 5 Tabellen und Schaubilder -- Fußnotenverzeichnis zum Teil II Kommentar -- Stichwortverzeichnis -- Paragraphenverzeichnis 
653 |a Commercial law 
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700 1 |a Verband Beratender Ingenieure VBI, Essen  |e [editor] 
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520 |a Am 1.1.1996 trat die 5. Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Sie sieht vor, daß die anrechenbaren Kosten auch weiterhin Grundlage der Honorarermittlung bleiben, jedoch wird hinsichtlich der Kostenermittlungsarten stärker als bisher differenziert. Die Leistungen zur Kostensteuerung werden erweitert. Außerdem ist erstmals die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, vorgesehen. Alle diese Neuerungen sind in der vorliegenden 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt. Aus rechtlicher Sicht werden Vertrags- und Honorarfragen behandelt z.B.: - Einordnung des Planungsvertrages als Werkvertrag - Vergütung und Abrechnung - Kündigung - Gewährleistung einschließlich der Abgrenzung Planer/Bauunternehmer und Architekt/Sonderfachmann - HOAI als Preisrechtsverordnung - Grundleistungen, Besondere und Zusätzliche Leistungen - Unabänderlichkeit der Honorarabrede - Übergangsregelungen Ausführlich erläutert sind wichtige Fragen zur Honorarfindung, wie - anrechenbare Bausubstanz - Umbau- und Modernisierungszuschläge - verschiedene, weitgehend vergleichbare oder gleiche Tragwerke - Wiederholungshonorare und Zeithonorare - Tabellenfortschreibung - Toleranzgrenzen für Kostenermittlung - DIN 276 alt und neu Dem schnellen Überblick dient ein nach Stichworten geordnetes "ABC der anrechenbaren Kosten", nach dem sich diese Kosten einfach ermitteln lassen