Handelsrecht Fall · Systematik · Lösung
Das Handelsrecht ist in der Praxis für den Wirtschaftler ebenso wichtig wie für den Juristen. Daher muß nicht nur der Jurist, sondern auch der Betriebswirt, Volkswirt und Wirtschaftsingenieur sowie jeder sonst in leitender Stellung in der Wirtschaft Tätige über Kenntnisse im Handelsrecht verfügen. D...
Main Author: | |
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Format: | eBook |
Language: | German |
Published: |
Wiesbaden
Gabler Verlag
1989, 1989
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Edition: | 2nd ed. 1989 |
Subjects: | |
Online Access: | |
Collection: | Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa |
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300 | |a 340 S. |b online resource | ||
505 | 0 | |a Erstes Kapitel Allgemeine Grundlagen -- Zweites Kapitel Der Kaufmann -- Drittes Kapitel Das Handelsunternehmen und die Firma -- Viertes Kapitel Handelsregister und Vertrauensschutz des Handelsverkehrs -- Fünftes Kapitel Handelsbücher -- Sechstes Kapitel Unselbständige Hilfspersonen des Kaufmanns -- Siebtes Kapitel Selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns -- Achtes Kapitel Allgemeine Vorschriften über die Handelsgeschäfte -- Neuntes Kapitel Einzelne Handelsgeschäfte -- Stichwortverzeichnis | |
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856 | 4 | 0 | |u https://doi.org/10.1007/978-3-322-96189-1?nosfx=y |x Verlag |3 Volltext |
082 | 0 | |a 340 | |
520 | |a Das Handelsrecht ist in der Praxis für den Wirtschaftler ebenso wichtig wie für den Juristen. Daher muß nicht nur der Jurist, sondern auch der Betriebswirt, Volkswirt und Wirtschaftsingenieur sowie jeder sonst in leitender Stellung in der Wirtschaft Tätige über Kenntnisse im Handelsrecht verfügen. Dieses Buch möchte als Lernbuch für alle verstanden sein, die ein Grundwissen im Handelsrecht für ihr Studium, für Prüfungen oder für ihre kaufmännische Tätigkeit benötigen. Dieser Zielsetzung trägt die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Ausführungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie es ermöglichen, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobene Teile im Kleindruck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterungen von Einzelfragen oder Lernbeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die prak tisch wichtigen Probleme. So wird, um den Lernenden nicht durch unüberschaubare Vielfalt zu verwirren, bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik, da diese wohl am ehesten dem Lernenden eine Leitlinie sein kann, um seine Kenntnisse ein zuordnen und die Zusammenhänge zwischen bürgerlichem Recht und Handelsrecht zu erfassen. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele, Schaubilder, Schemata und Querverweisungen aufgelockert. Zur Erleichterung des Lernens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt "Fall - Systematische Sachdarstellung - Lösung" verwendet |