Rechtssoziologie

Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich - weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Luhmann, Niklas
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden VS Verlag für Sozialwissenschaften 1983, 1983
Edition:3rd ed. 1983
Series:wv studium
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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300 |a VII, 388 S. 1 Abb  |b online resource 
505 0 |a Einführung -- I. Klassische Ansätze zur Rechtssoziologie -- II. Rechtsbildung: Grundlagen Einer Soziologischen Theorie -- III. Recht als Struktur der Gesellschaft -- IV. Positives Recht -- V. Sozialer Wandel durch Positives Recht -- Schluss: Rechtssystem und Rechtstheorie -- Über den Verfasser -- Bibliographie 
653 |a Sociology 
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520 |a Alles menschliche Zusammenleben wird direkt oder indirekt durch Recht geprägt. Ähnlich wie Wissen ist Recht ein nicht wegzudenkender, alles durchdringender gesellschaftlicher Tatbestand. Kein Lebensbereich - weder die Familie noch die Religionsgemeinschaft, weder die wissenschaftliche Forschung noch die innerparteiliche Pflege politischer Einflußlinien - findet ohne Recht zu einer dauerhaften sozialen Ordnung. Immer steht soziales Zusammenleben schon unter normativen Regeln, die andere Möglichkeiten ausschließen und mit ausreichendem Erfolg verbindlich zu sein beanspru­ chen. Dabei mag der Grad rechtsatzmäßiger Formuliertheit und verhaltens­ bestimmender Effektivität von Bereich zu Bereich variieren, ein Mindest­ bestand an Rechtsorientierung ist überall unerläßlich. Um so mehr erstaunt, daß diese Tatsache des Rechts Soziologen wenig beschäftigt. Kaum, daß in den Vorlesungsverzeichnissen der Universitäten auftaucht, und wenn, dann wird die Aufgabe eher von Juristen als von Soziologen wahrgenommen. Ein Zusammenhang dieses Fachs mit der neueren soziologischen Theorieentwicklung fehlt völlig. Eher bestehen Verbindungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagendiskussion. Empirische Forschungen auf dem Gebiete der Rechtssoziologie lassen sich noch an den Fingern abzählen, wenngleich das Interesse in den letzten Jahren zunimmt. Im Vergleich mit anderen Bereichen soziologischer For­ schung - etwa Familiensoziologie, Organisationssoziologie, politischer So­ ziologie, Schichtung und Mobilität, Rollentheorie - liegt die Rechtssoziolo­ gie weit zurück. Man kann sich fragen, ob es überhaupt eine soziologische Rechtssoziologie gibt. Rechtssoziologie könne, so hatte HERMANN KANTO­ ROWICZ den auf dem ersten deutschen Soziologentagversammelten Sozio­ logen entgegengehalten, nur von Juristen im Nebenamt fruchtbar betrieben 1 werden