Der Ministerrat der DDR Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der anderen deutschen Regierung

Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex "Regierung und Verwaltung" der DDR mit "westlicher staatsrechtlicher Akribie" Ordnung brin­ gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem berühmten Werk "Macht ohne Mandat" (2. Aufl. , 1963)...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Lapp, Peter Joachim
Format: eBook
Language:German
Published: Wiesbaden VS Verlag für Sozialwissenschaften 1982, 1982
Edition:1st ed. 1982
Series:Studien zur Sozialwissenschaft
Subjects:
Online Access:
Collection: Springer Book Archives -2004 - Collection details see MPG.ReNa
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505 0 |a I. Der Einfluß der SED und das Staatsrecht der DDR -- 1. Verfassungsmäßige Stellung der SED -- 2. Innerstaatliche Willensbildung durch die SED -- 3. Herrschaft durch Kaderpolitik -- 4. Grundzüge einer Verfassungsentwicklung seit 1949 -- 5. Gesetze über die Regierung der DDR seit 1949 -- II. Der Ministerrat — das oberste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt: Doppelfunktion von Regierung und Oberster Staatsverwaltung -- 1. a) Berufung und Zusammensetzung des Ministerrats -- 2. Der Ministerrat und die obersten Organe der Staatsgewalt (Abriß) — Beziehungen zu den Institutionen -- 3. Der Minister — oberstes Organ der Staatsverwaltung -- 4. Die rechtsetzende Tätigkeit des Ministerrats -- III. Die einzelnen Bereiche der Tätigkeit des Ministerrats -- 1. Aufgaben und Arbeitsweise des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten -- 2. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich von Sicherheit und Ordnung -- 3. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich der Wirtschaftslenkung und -planung -- 4. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich des Bildungs-, Ausbildungs- und Gesundheitswesens sowie der Kultur -- 5. Aufgaben und Arbeitsweise im Bereich der Anleitung der örtlichen Staatsorgane (Abriß) -- IV. Sonder- und Randbereiche der Tätigkeit des Ministerrats -- 1. Von der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle zur Arbeiter- und-Bauern-Inspektion -- 2. Die Staatssekretariate -- 3. Die Staatlichen Ämter und Staatlichen Komitees -- 4. Andere zentrale staatliche Behörden (Kurzdarstellung) -- 5. Die Staatlichen Kommissionen -- 6. Koordinierungs- und Kontrollstellen des Ministerrats 
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520 |a Ernst Richert erschien es wenig aussichtsreich, in den Komplex "Regierung und Verwaltung" der DDR mit "westlicher staatsrechtlicher Akribie" Ordnung brin­ gen zu wollen. Doch Richert, der mit dieser Aussage in seinem berühmten Werk "Macht ohne Mandat" (2. Aufl. , 1963) vor allem auf Siegfried Mampel zielte, hat selbst den Beweis geliefert, daß der bundesdeutsche DDR-Forscher sehr wohl ein gewisses Maß an Ordnung in diesen Komplex bringen kann. Sicher nicht allein mit "westlicher staatsrechtlicher Akribie", aber doch mit Hilfe kühler politolo­ gisch-soziologischer Analyse des Regierungssystems der DDR. Mit der Regierung der DDR speziell hat sich in der Vergangenheit weder in der DDR noch in der Bundesrepublik schon einmal ein Sozialwissenschaftler oder Staatsrechtler befaßt, alle Angaben zur DDR-Regierung im Osten und Westen unseres Landes sind lückenhaft, oft sogar fehlerhaft. Bei der Darstellung der DDR­ Ministerien im "DDR-Handbuch" (2. Aufl. , 1979) des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hat der Bearbeiter jede Art von "Akribie" vermissen lassen. Entweder wurden die Statuten einiger Ministerien überhaupt nicht berück­ sichtigt, oder aber es wurde von Statuten ausgegangen, die längst außer Kraft gesetzt sind. Nur ein Beispiel: Beim Ministerium für Gesundheitswesen der DDR geht der Bearbeiter von einem Statut des Jahres 1960 aus, die späteren Statuten aus den Jahren 1969 und 1975 werden nicht einbezogen. Offensichtlich sind sie dem Bearbeiter gar nicht aufgefallen. Bei einer Reihe von Ministerien wird so getan, als existiere überhaupt kein Statut