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LEADER |
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020 |
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|a 9783448092233
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100 |
1 |
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|a Haas, Ingeborg
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245 |
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|a Die neue Abgeltungssteuer
|h [electronic resource]
|c Haas, Ingeborg
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250 |
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|a 2. Auflage
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260 |
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|a Freiburg
|b Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
|c 2008, 2008
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300 |
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|a 255 S.
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653 |
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|a Abgeltungsteuer
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|2 ISO 639-2
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|a Haufe aktuell
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856 |
4 |
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|u https://www.wiso-net.de/document/HAUF,AHAU,VHAU__9783448092233255
|x Verlag
|3 Volltext
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082 |
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|a 330
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520 |
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|a Nach langem „Kommt sie oder kommt sie nicht?“ hat sich der Gesetzgeber nun doch zur Einführung der Abgeltungsteuer durchgerungen. Sie ermöglicht, dass weitestgehend anonymisiert Kapitalerträge mit abgeltender Wirkung der Besteuerung unterworfen werden, sodass Angaben in der Steuererklärung überflüssig werden. Ein ganz gewichtiges Argument hierfür war die vermeintliche Kapitalflucht ins Ausland, die betrieben wird, um der deutschen Besteuerung zu entgehen. Das bisher schon bestehende System des Steuerabzugs an der Quelle wurde beibehalten, sodass die Banken – wie bisher – von Kapitalerträgen, die sie auszahlen, grundsätzlich die Einkommensteuer einbehalten und abführen müssen. Im „Normalfall“ ist für den Steuerpflichtigen die Angelegenheit damit erledigt, sodass sich für ihn eine erhebliche Erleichterung bei der Einkommensteuererklärung ergibt. Es bleiben aber dennoch genügend Fälle übrig, in denen gleichwohl die Kapitalerträge noch in der Einkommensteuer zu erfassen sind. Kritisch zu hinterfragen ist der Umstand, dass durch die Einführung des Abgeltungsteuersatzes die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatbereich pauschal mit 25 % besteuert werden und insoweit von der tariflichen Einkommensteuer eine Ausnahme kreiert wurde. Diese Frage wird sicherlich vom Bundesverfassungsgericht letztendlich zu klären sein. Vielleicht nutzt der Gesetzgeber aber auch die hoffentlich positiven Erfahrungen aus der Abgeltungsteuer und greift das Thema „Stufentarif“ für die gesamte Einkommensteuer noch einmal auf. Der vorliegende Titel bietet Unternehmen und Beratern in einer frühen Phase gezielte Hinweise zum Umgang mit der neuen Abgeltungsteuer und zur Steueroptimierung. Den Betroffenen bleibt somit ausreichend Zeit, um Anlageentscheidungen in der Übergangsphase bis 2009 umzusetzen
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