Summary: | Die Rede über strafrechtliche Zurechnungs- und Verantwortungsformen scheint, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine größeren Probleme aufzuwerfen. Die Tiefenstrukturen personalen und institutionalisierten Handelns gelten als ausgelotet und die dogmatischen Kriterien als praxisangemessen. Daß eine solche Beurteilung keineswegs der Komplexität moderner Lebensformen entspricht, läßt sich bereits anhand der Europäisierungstendenzen des Strafrechts und der Auseinandersetzung um Gegenstand und Grenzen derselben ersehen. -- Benno Zabel zeigt in seiner Arbeit, daß diese Überzeugung auf einer gängigen, freilich heuristisch wie semantisch verfehlten Argumentationslogik beruht, mittels derer strafrechtliche Konflikt(lösungs)formen, benannt als Irrtums-, Notstands- oder Affektkonstellationen, nicht mehr begründet, sondern praxisgelöst konstruiert und den jeweils unterstellten Zwecken assimiliert werden. Demgegenüber entwickelt er ein Begründungsparadigma, das in erster Linie Begriffsanalyse ist. Ausgehend von der praktisch situierten Person, folglich einer freiheitstheoretisch bestimmten Teilnehmerperspektive, wird strikt zwischen dem bewußtseinsontologischen Substrat der Handlung als Unrecht und der typisierten Darstellung qua Straftatschema unterschieden. Dies hat zur Konsequenz, daß sowohl zwischen dem Begriff der Schuld und dem Typus der Schuldhaftigkeit differenziert als auch verdeutlicht werden muß, daß Schuld(auschluß)gründe formalisierte Abschichtungsstrategien darstellen, die ihre rationalen Gehalte nicht aus sich selber beziehen, sondern durch eine Transformation der ihnen zugrunde liegenden Sinnpotentiale realisieren. Zur Geltung gebracht wird damit, daß jede Schuldtypisierung reflektierte Praxiswissenschaft ist, weshalb sie notwendig auf das veränderliche Autonomiebewußtsein einer Gesellschaft bezogen bleibt
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