Schneider, E. C. G. (1803). Vollständige Lehre vom rechtlichen Beweise in bürgerlichen Rechtssachen: Aus vernunftmässigen Grundbegriffen, mit Rücksicht auf die Positivgesetze abgeleitet und systematisch dargestellt. Gießen [u.a.]: Heyer.
Chicago Style CitationSchneider, Ernst Christian Gottlieb. Vollständige Lehre Vom Rechtlichen Beweise in Bürgerlichen Rechtssachen: Aus Vernunftmässigen Grundbegriffen, Mit Rücksicht Auf Die Positivgesetze Abgeleitet Und Systematisch Dargestellt. Gießen [u.a.]: Heyer, 1803.
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